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Kündigung in der Elternzeit!

| 3. Februar 2015 12:40 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Winter

Hallo,
Ich hab ne Frage, ich habe am 31.01.2015 in meiner Praxis gekündigt, auf den 01.03.2015!
Bin auf 450€ angemeldet! Hab ich laut Gesetzt, 4Wochen Kündigungsfrist?
Zum nächsten hab ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und die sagten mir, das ich bis 18.04.2015 noch in Mutterschutz sei, meine Frage: darf ich im Mutterschutz kündigen und was habe ich für eine Kündigungsfrist?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
Liebe Grüsse

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Auch als schwangere Arbeitnehmerin können Sie das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen. Eine solche Eigenkündigung unterliegt nicht dem Kündigungsverbot aus § 9 MuSchG .

Die gesetzliche Kündigungsfrist, die Sie als Arbeitnehmerin grundsätzlich - auch bei einem Minijob - einhalten müssen, liegt bei vier Wochen, jeweils zum Fünfzehnten oder zum letzten Tag eines Kalendermonats. Aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem eventuell bestehenden Tarifvertrag können sich jedoch andere Kündigungsfristen ergeben. Hätten Sie zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigt, wären Sie nicht an die normalen Kündigungsfristen gemäß Ihres Arbeitsvertrages oder geltendem Tarifvertrages gebunden gewesen. Dabei handelt es sich gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG um ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist.

Ich hoffe, Ihre Frage soweit verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2015 | 13:34

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