Sehr geehrte Ratsuchende,
ob es "rechtens" ist, was der Verlag verlangt, ergibt sich aus den Vertragsklauseln. Wie diese gestaltet werden, ist zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar. Wenn Sie den Vetrag so unterzeichnet haben, werden Sie wohl oder übel an die Klauseln gebunden sein. Eine abschließende Prüfung ist mir jedoch nur bei Einsichtnahme in den Vetrag möglich.
Rechtsschutz ist bei Vereinbarung von Vertragsrechtsschutz möglich. Die Rechtsschutzversicherung muß dann jedoch höchstwahrscheinlich bereits bei Vertragsschluss mit dem Verlag bestanden haben.
Auch die Prüfung, ob und welche Möglichkeiten bestehen, schnellstmöglich aus dem vetrag herauszukommen, erfordert die Einsichtnahme in den Vertrag und ein persönliches Gespräch. Eine abschließende Einschätzung der Rechtslage ist über das Internetportal im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich. Wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsbeistand.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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