Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt hat offenbar das Gepräge von unlauteren Geschäftspraktiken.
Sollten Sie einen Vertrag geschlossen haben, den Sie nicht eingehen wollten, müssen Sie den Vertrag schnellstens kündigen.
Eine bestimmte Kündigungsfrist müssen Sie nicht beachten, da Sie offenbar über Ihr Widerrufsrecht nicht wirksam belehrt worden sind.
Ich empfehle Ihnen, einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, damit die Sache schnell vom Tisch kommt.
Sie können aber auch selbst kündigen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages.
Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen."
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Ich habe am 19.12.schon gekündigt, gehen aber nicht drauf ein, weil sie nichts bekommen haben wollen
Sehr geehrte Ratsuchende,
dann haben Sie bisher alles richtig gemacht.
Weitere Schritte sind erst dann erforderlich, wenn sich das Unternehmen wieder bei Ihnen melden sollte, in dem Forderungen geltend gemacht werden.
In diesem Fall wäre dann der richtige Zeitpunkt, einen Kollegen zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth