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Kündigung arbeitnehmer

| 15. Juni 2020 14:36 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kinder

Ich bin seit einem Jahr krankgeschrieben und möchte jetzt mein Arbeitsverhältnis beenden da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in den Beruf zurückkehren kann. Habe ein Attest vom Hausarzt. Wie kann ich aussteigen ohne von der Arbeitsagentur gesperrt zu werden. Bekomme im Moment lohnersatzleistung von der Krankenkasse.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können das Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag beenden.
Das von Ihnen angesprochene Problem ist in § 159 SGB III geregelt.

Nach dieser Vorschrift tritt eine Sperrzeit ein, in der das Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat (wozu auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zählt).
Allerdings gilt dies nach dem Gesetz nur, wenn sich der Arbeitslose in der genannten Weise „versicherungswidrig verhalten" hat, ohne dafür „einen wichtigen Grund zu haben".
Besteht ein wichtiger Grund, tritt keine Sperrzeit ein. Ein wichtiger Grund kann insbesondere der ärztliche Rat zur Aufgabe einer Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen sein.

Wenn Sie also entsprechende ärztliche Atteste (Empfehlung Arbeitsaufgabe aus gesundheitlichren Gründen) vorliegen, erhalten Sie keine Sperrzeit, auch wenn Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vornehmen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.

Es empfiehlt sich allerdings, um eine falsche Entscheidung der BA zu vermeiden, bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den entsprechenden Unterlagen dort vorzusprechen und sich zusichern zu lassen, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (auf welche Weise auch immer) keine Sperrzeit verhängt wird, da gesundheitliche Gründe vorliegen und nachgewiesen sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 15. Juni 2020 | 15:52

Zahlt die Krankenkasse auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung bei weiterer Krankschreibung Krankengeld?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juni 2020 | 15:58

Ja. Solange Sie arbeitsunfähig sind erhalten Sie Krankengeld und kein Alg, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Bewertung des Fragestellers 15. Juni 2020 | 16:11

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