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Kündigung Probeabo

8. Dezember 2006 07:25 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestellte auf dem HP von Kabel Deutschland eine 3-monatige Probeabo für das Programmpaket „Kabel Digital Home“. Das Paket beinhaltet Bezahlsender, öffentlich-rechtliche sowie private Free TV-Sender.

Hier sind die wichtigsten Vertragsdaten:

*****

Ihr Auftrag:

Monatlicher Preis für KABEL DIGITAL HOME nach Ablauf
von 3 Testmonaten.
Die Mindestlaufzeit beträgt danach 21 Monaten,falls
keine Kündigung 6 Wochen vor Ablauf der 3 Testmonate erfolgt. 10,90 EUR
Versandkostenpauschale 6,50 EUR
Guthaben für Freifilme im Wert von 9 EUR. Die Freifilme
Sind innerhalb eines Monats abzurufen. Eine Barauszahlung
des Guthabens ist nicht möglich. 0,00 EUR
Monatlicher Preis für Digitaler Empfang inkl. Smarcard mit
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate 4,90 EUR
Kaufpreis für Kabel Digitalreceiver 0,00 EU“

Den Vertrag für das Programmpaket Kabel Digital Home kündigte ich am 19.09.2006 per Fax und, weil ich von Kabel Deutschland keine Bestätigung erhielt, noch einmal am 25.09.2006 per Einschreiben mit Rückschein.

Der Text meiner Kündigung:
„Betr: KD-Nr: *****...
Hier: Kündigung des Vertrages- Nr.*****

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. Ihren AGB vom Juli 2006 Ziff. 8.2 kündige ich fristgerecht obigen Vertrag für das Abo Ihres Programmpakets „Kabel Digital Home“.

Gem. Ihren AGB vom Juli 2006 Ziff. 2.1 (g) werde ich Ihnen die Smart Card
(Nr. 026893530110) unverzüglich, nach Ablauf der Testzeit am 24.11.2006, zusenden. Bitte teilen Sie mir die Lieferanschrift mit.

In Ihren AGB fand ich keinen Hinweis zur Rücksendung des Kabel-Receivers. Bitte informieren Sie mich, ob auch das Gerät Ihnen zurückgesendet werden soll.

Ferner bitte ich Sie, meine Kündigung schnellstmöglich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen“

Mit Schreiben vom 09.10.2006, erhalten am 14.10.2006, bestätigt Kabel Deutschland meine Kündigung, teil aber die Adresse für die Rücksendung der Smartcard sowie für den Receiver nicht mit.

Mit Schreiben vom 21.11.2006, das ich am 27.11.2006 erhielt, wurde mir von der Marketingabteilung eine „Auftragsbestätigung“ zugesandt. Ohne Vertragsnummer, Vertragsbeginn 23.11.2006. Die Smartcard wurde auf Digitales Free TV umgeschaltet. Die „Auftragsbestätigung“ enthält die „Widerrufsbelehrung“ mit zwei Wochen Widerrufsfrist.

Mein Anruf bei Kabel Deutschland hat Folgendes ergeben:
Kabel Deutschland behauptet, dass ich lediglich die Bezahlsender von „Kabel Digital Home“ gekündigt hätte. Damit würde der Vertrag mit den kostenlosen Digital Free TV bei einer monatlichen Gebühr von 4,90 EUR für den Digitalen Empfang weiterlaufen.

Ich habe am 30.11.2006 Beschwerde per Fax und E-Mail eingelegt. Ich nahm Bezug auf die Tatsache, dass ich den Vertrag durch Nennung der Vertragsnummer komplett gekündigt hätte. Der Hinweis auf die Rücksendung der Smartcard bzw. des Receivers beweist, dass ich das digitale Programmpaket von Kabel Deutschland nicht mehr in Anspruch nehmen wollte. In meinem Beschwerdebrief rief ich vorsorglich den Vertrag für Digitales Free TV gem. Widerrufsbelehrung fristgerecht wider.

Wie sehen Sie die Situation? Kann Kabel Deutschland ein Paket aufschnüren, um weiter abkassieren zu können?

Ich bitte um Ihre Hilfe. Vielen Dank




Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:


Nach meiner Auffassung war bereits Ihre Kündigung hineichend bestimmt. Ohne Kenntnis der genauen Unterlagen scheint es auf der Hand zu liegen, dass mit dem HOME-Paket nicht nur Bezahlsender, sondern auch der grundsätzliche Empfang gemeint ist. Selbst wenn man dies verneinen wollte, müsste man Ihre Erklärung wohl dahingehend auslegen, dass Sie alles kündigen wollten (wie durch Rücksendungsankündigung der Smart-Card deutlich gemacht).

Allerspätestens mit dem Widerruf wurde der Vertrag aber beseitigt, so dass ich momentan keine Ansprüche gegen Sie sehe.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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