Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. und 2. Sie sollten fristlos außerordentlich kündigen unter Hinweis, dass keine Betriebserlaubnis für die Kita besteht und die Gründe, warum der Besuch Ihres Kindes in der Kita unzumutbar ist, darlegen: Nicht angemessene Räumlichkeiten und zu wenige Betreuer im Hinblick auf die Anzahl der Kinder etc.
Die Kündigung sollten Sie nachweisbar zustellen bzw. persönlich übergeben und sich die Übergabe quittieren lassen.
3. Diese Kündigungsfrist gibt es im BGB nicht. Die Kita kann hier eine Kündigungsfrist festsetzen.
4. Ich sehe keine Alternative, um so schnellstmöglich aus dem vertrag herauszukommen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Sehr geehrter Herr Hermes,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wir werden also einen formalen Brief aufsetzen, der sich auf die fehlende Betriebsgenehmigung beruft, und diesen per Einschreiben versenden. Wir gehen davon aus, dass Ihr vorgeschlagenes Vorgehen juristisch wasserdicht ist, d.h. auch ggf. vor Gericht (sollte es dazu kommen) zum Erfolg führen würde. Richtig?
Da unser Kind allerdings noch die nächsten 1,5 Monate in diese Kita gehen wird, würden wir gerne diesen Brief so spät wie möglich versenden. Können wir – da es sich um eine gerechtfertigte fristlose außerordentliche Kündigung handelt – diese also jederzeit kurzfristig aussprechen? Oder gibt es irgendwelche Gründe, es so schnell wie möglich tun?
Danke im Voraus und viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die fehlende Betriebsgenehmigung aufgrund der Gruppenstärke u.a. ist grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Je länger Sie zuwarten desto ist weniger ist davon auszugehen, dass hier Gründe für eine Unzumutbarkeit dahingehend vorliegen, dass Ihr Kind nicht weiter in diesen Kindergarten gehen kann. Sie sollten die Kündigung schnellstmöglich aussprechen.