Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung Heilpraktikerschulung wegen Arbeitsplatzwechsel 400 km entfernt

3. Mai 2025 14:01 |
Preis: 45,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden


- Kündigung am 29.03.2023 durch Gebrauch des Sonderkündigungsrechtes durch Arbeitsplatzwechsel in 400 km Entfernung und wechselnder Tätigkeit dort und zusätzlich 1x monatlich 700km vom ursprüngliches Arbeitsplatz.
- Erneute Kündigung per Post zum 18.04.2023
- Und nochmalige fristlose Kündigung (§314 BGB) per Einschreibung mit Rückschein am 2.5.2023
- Bestätigung der Kündigung mit der Aufforderung monatliche Ratenzahlung für 6 Monate fortzusetzen.
- Bestätigung über den Erhalt der Kündigung mit Ablehnung der Zahlungsaufforderung, da die Arbeitsstelle nicht nur 400km entfernt ist, sondern auch sowohl an Abend- als auch Wochenendveranstaltungen teilgenommen werden muss
- Am 16.05.2023 Zahlungsaufforderung der Mairate
- Am 22.5. 2023 1. Mahnung zur Zahlung der Mairate
- Am 27.5.2023 2. Mahnung zur Zahlung der Mairate
- Schreiben an die Heilpraktikerschule als Reaktion auf die Mahnung mit dem erneuten Hinweis, dass ich vom Sonderkündigungrecht, fristlos gekündigt habe und hier keinerlei offenen Forderungen mehr bestehen.
- Keinerlei weitere Reaktion oder Aufforderung seitens der Heilpraktikerschule
- 26.03.2025 Schreiben Inkasso mit der Aufforderung der Zahlung von 1791,19 Euro
- Widerspruch am 31.03.2025 an die Aktiva Inkasso
- 03.05.2025 Schreiben vom Anwalt mit der Geltendmachung der Forderung. Letztmalig Gelegenheit zur Zahlung. Zum 12.05.2025 Frist. Androhung zur Klageerhebung

Wie soll ich hier argumentieren und wie sind meine rechtlichen Möglichkeiten?

3. Mai 2025 | 14:44

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf dem gegebenen Kontext können Sie wie folgt argumentieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen:

1. Sonderkündigungsrecht: Sie haben angegeben, dass Sie aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels, der eine erhebliche Entfernung (400 km) und wechselnde Tätigkeiten umfasst, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Gemäß § 314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Ein solcher Grund könnte in Ihrem Fall vorliegen, da die Entfernung und die beruflichen Verpflichtungen eine weitere Teilnahme an der Heilpraktikerschule unzumutbar machen.
Allerdings ist das angreifbar, vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2016 - Aktenzeichen XII ZR 62/15, DRsp Nr. 2016/10873
"Außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufgrund des berufsbedingten Wechsels des Wohnorts des Kunden; Zuordnung des mit einem Umzug einhergehenden Wohnortwechsels der Risikosphäre des Kunden
Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431)."

2. Nachweis der Kündigung: Sie haben mehrfach schriftlich gekündigt, einschließlich einer fristlosen Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Diese Maßnahmen stärken Ihre Position, da Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können.

3. Sie sollten darauf hinweisen, dass Sie fristgerecht und aus wichtigem Grund gekündigt haben und dass keine weiteren Forderungen bestehen.

4. Weitere Schritte: Sollten Sie weiterhin unter Druck gesetzt werden, könnten Sie in Erwägung ziehen, eine negative Feststellungsklage zu erheben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass keine Forderungen mehr bestehen. Dies könnte die Gegenseite dazu zwingen, ihre Ansprüche zu beweisen.

Insgesamt sollten Sie Ihre Argumentation auf die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund stützen und die Beweise für den Zugang der Kündigung hervorheben. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig zu sichern, um Ihre Position zu untermauern.

Da aber die Rechtsprechung in anderen Dauerschuldverhältnissen in eine andere Richtung geht, sollten Sie dieses direkt weiter anwaltlich prüfen lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER