Sehr geehrter Ratsuchender,
>teilen Sie dem Fitnessstudio mit, dass Sie bereits Ende 2013 gekündigt haben und daraufhin die Abbuchungen eingestellt wurden.
Widersprechen Sie der Forderung, da Sie gekündigt haben.
Erklären Sie zugleich auch "hilfsweise" die erneute Kündigung.
Möglicherweise handelt es sich um ein Versehen des Studios. Das sollte aufgeklärt werden.
>Sie können nun abwarten, ob das Fitnessstudio gerichtlich geltend machen will.
Auf außergerichtliche Mahnungen - gleichgültig wie viele - müssen Sie nicht reagieren.
Zieht das Studio die Sache durch, werden Sie wohl zahlen müssen, wenn Sie die Kündigung, d.h. den Zugang der Kündigung nicht beweisen können.
>Eine negative Feststellungsklage gegen das Studio, mit der Sie feststellen lassen, dass das Studio keine Anspüche hat, ist mangels bewiesener Kündigung wenig ausischtsreich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 10.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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10.07.2015
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09:49
Antwort
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