Sehr geehrte Mandantin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wegen aller Ihrer aufgrund des Rohrbruchs entstandenen Schäden können Sie von dem besagten Möbelhaus Schadensersatz verlangen. Hierzu verfassen Sie bitte ein Schreiben an die Gegenseite (Sitz des Möbelhauses in Deutschland), in dem Sie alle entstandenen Schäden - möglichst mit Belegen (Klempnerrechnung, Sachverständigenrechnung u.Ä.) - aufzählen und die Gegenseite zur Zahlung unter Fristsetzung (z.B. "bis zum 03.12.2018") auffordern. Als angemessen gilt eine Fristsetzung von über einer Woche.
Begründung:
Aufgrund des zwischen Ihnen und der Gegenseite entstandenen Vertrages ist die Gegenseite nicht nur zur Erfüllung der Hauptleistung (Lieferung und Montage der Küche) verpflichtet, sondern auch zur Rücksicht auf Ihre sonstigen Rechtsgüter (§§ 280 Abs. 1
, 241 Abs. 2 BGB
).
Leistet die Gegenseite innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist keine Zahlung, tritt sie in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB
) und Sie können Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Leon Beresan
Antwort
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