Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Ich gehe davon aus, dass Sie seit Rentenbezug in der Krankenversicherung (KvdR) der Rentner versichert sind.
Eine Krankenversicherung in der KvdR ist allerdings ausgeschlossen, wenn Sie hauptberuflich selbständig tätig sind. Der Beitritt zur KvdR wird dann aufgeschoben, bis Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben.
Sie müssen daher unbedingt und unverzüglich eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.
Der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet sich dann aus Ihren Gesamteinkünften von 3.300 €.
Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 15,5 %. Die Pflegeversicherung wäre mit 0,975 % zu bedienen, wenn Sie Kinder haben. Sollten Sie kinderlos sein, betrüge die Pflegeversicherung dann 1,225 %. Ihr Krankenkassenbeitrag dürfte daher bei ca. 544 € liegen.
Wichtig ist, dass Sie den Beitritt zur freiwilligen Versicherung binnen 3 Monaten ab Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gegenüber der Krankenkasse durch ausdrückliche Beitrittserklärung zur freiwilligen Krankenversicherung erklären. Dies ist eine Ausschlussfrist. Erklären Sie innerhalb dieser Zeit nicht Ihren Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, müssen Sie sich privat krankenversichern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
18. September 2011
|
17:44
Antwort
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