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Kreditbearbeitungsgebühren - wie lange darf die Bearbeitung der Erstattung dauern?

9. März 2015 13:57 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe am 10.12.2014 als langjährige Kundin fristgerecht mit dem verfügbaren Musterschreiben die Erstattung der zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren meiner Kredite (alle zwischen 2004 und 2014) bei der Deutschen Bank eingefordert. Hier geht es um 3.450€ zzgl Zinsen. Seitdem habe ich 2 Schreiben (das letzte manuell erstellt vom 12.2.2015) erhalten, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, aber durch die enorme Nachfrage die Bearbeitungszeit bis min Ende Mai dauert. Einen direkten Ansprechpertner gibt es nicht. Meine "normale" und langjährige Beraterin sagt, es wird erstattet, aber es dauert. Kann ich eine Frist setzen und mit rechtlichen Schritten drohen oder muss ich so lange warten? Reicht das per Mail von mir? Alle anderen Fälle anderer Banken, die ich kenne, wurden sehr zügig bearbeitet und Gebühren erstattet. Mit der Bitte um Feedback und Mustertext verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

9. März 2015 | 14:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Kann ich eine Frist setzen und mit rechtlichen Schritten drohen oder muss ich so lange warten? Reicht das per Mail von mir?"



Das wäre nach Ihrer Schilderung nicht zweckmäßig, da die Bank ja sowohl ihre Bereitschaft zum Verzicht auf die Verjährungseinrede als auch den Hintergrund für die Verzögerungen nennt.

Eine Beschleunigung Ihrer Auszahlung werden Sie so also nicht erlangen können.


Das Hinziehen der Bearbeitung bis "min. Ende Mai" ist angesichts der Vielzahl an Anträgen, der Größe der Bank und dem nebenher laufenden Tagesgeschäft sicher nicht ungewöhnlich.




Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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