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Kratzer bei Mietwagen

| 8. Mai 2025 14:16 |
Preis: 42,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


15:16

Guten Tag!
Mein Mietwagen hat bei der Rückgabe einen Kratzer rechts vorne. Es ist ein Lackkratzer von ca 20 cm , eine Blechverformung liegt nicht vor. Das betroffene Bauteil ist ein durchgehendes Teil von der linken vorderen Ecke bis zur rechten vorderen Ecke, In der linken vorderen Ecke gab es schon einen älteren , dokumentierten Schaden, der nicht repariert worden war.
Der Vermieter verlangt pauschal 1.250 € (das ist mein Vollkasko-Eigenanteil-Höchstbetrag). Nach Auskunft meiner Kfz Werkstatt wäre eine Lackierung des gesamten Teils deutlich billiger. Kann ich ein Gutachten fordern und ist das überhaupt sinnvoll und wer trägt die Kosten? Der Vermieter sagt, dass bei Schäden immer ein Teile-Austausch berechnet wird. Ist das zulässig? Auch wenn das Teil schon vorher beschädigt war, also nicht neuwertig? Wenn der Anspruch des Vermieters evtl. niederiger ist, könnte man sich ja auch ohne Gutachten auf einen geringeren Betrag einigen, so meine Überlegung.

8. Mai 2025 | 15:01

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

als Schädiger müssen Sie die notwendigen Reparaturkosten tragen.

Dabei ist auch ein Abzug Neu-für-Alt zu berücksichtigen.

Es kommt also auf das Alter des Fahrzeuges an.

Denn der Vorteil der neuwertigen Lackierung muss dann berücksichtigt und in Abzug gebracht werden.

Auch Vorschäden sind zu berücksichtigen.

Die dafür notwendigen Reparatunren müssten ebenfalls in Abzug gebracht werden.

Sie haben zwar das Recht, die Höhe über einen Sachverständigen ermitteln zu lassen.

Aber die Kosten müssten Sie dann tragen.

Sofern Ihre Werkstatt Ihnen eine günstigere Reparatur nachweist, sollten Sie dann auch nur den Betrag tragen und zwar auch für den beschädigten Bereich.

Muss also alles lackiert werden, auch Altschäden, würde dass dann sicherlich einen Abzug von 50% allein rechtfertigen..

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 8. Mai 2025 | 15:13

Sehr geehrte Frau True-Bohle, vielen Dank zunächst. Der Vermieter behauptet, er würde immer mit dem Austausch der Teile kalkulieren. Darf er das, oder kann ich einem reinen Lackschaden die Kalkulation einer Neulackierung verlangen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Mai 2025 | 15:16

Sehr geehrter Ratsuchender,

zwar darf er gerne so kalkulieren.

Aber Sie müssen das dann nicht zahlen.

Sie sind eben nur zum Ersatz des Schadens unter Berücksichtigung der Vorschäden und des Abzugs Neu-für-Alt verpflichtet.

Und das wird deutlich niedriger sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 10. Mai 2025 | 10:24

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danke für die schnelle und sorgfältige Auskunft, bin natürlich auch zufrieden, weil sie mir Hoffnung macht, dass ich mich mit ihren Argumenten gegen die Autovermietung durchsetzen kann und meine Kosten dadurch geringer ausfallen. Hoffe das gelingt auch. Für mich klingt ihre Argumentation ja schlüssig, aber wie sehr sie sticht muss sich zeigen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Mai 2025
5/5,0

danke für die schnelle und sorgfältige Auskunft, bin natürlich auch zufrieden, weil sie mir Hoffnung macht, dass ich mich mit ihren Argumenten gegen die Autovermietung durchsetzen kann und meine Kosten dadurch geringer ausfallen. Hoffe das gelingt auch. Für mich klingt ihre Argumentation ja schlüssig, aber wie sehr sie sticht muss sich zeigen.


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
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