Ich bin wegen einer Nasenscheidenwandkorrektur seit heute bis zum 30.11. krankgeschrieben/arbeitsunfähig.
Jetzt habe ich aber die Möglichkeit bekommen, kostenlos am 29.11 bis 02.12. von Stuttgart nach Hamburg fliegen zu dürfen.
Muss ich etwas beachten? kann mir mein Arbeitgeber einen Strick draus drehen, dass ich zwar arbeitsunfähig bin, aber trotzdem für einen Kurzurlaub nach Hamburg fliege? Am 3.12. geh ich ganz normal wieder arbeiten. Daher bitte um Ratschläge, Vielen Dank
Sie haben während der Arbeitsunfähigkeit die Pflicht, sich gesundheitsfördernd zu verhalten. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Es ist Frage des Einzelfalls, was gesundheitsfördernd ist und was nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits Urlaubsreisen während der Arbeitsunfähigkeit gestattet. Ein Kurzurlaub kann ebenfalls gesundheitsfördernd sein, andererseits kann man -als medizinischer Laie- die Frage stellen, ob ein Flug bei der vorgenommenen Korrektur sinnvoll ist, z.B. wegen der auftretenden Druckunterschiede.
Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie sich durch Ihren Arzt die Unbedenklichkeit von Flug und Kurzurlaub bescheinigen lassen und vor Antritt der Reise die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.