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Krankenversicherung

31. Januar 2010 17:36 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo,
Ich habe folgende Frage, hoffe das mir jemand helfen kann. Ich bin seit dem 01.05.2007 bis zum 04.01.2010 Selbstständig gewesen. Habe mein Gewerbe am 04.01.2010 abgemeldet. 2007 bis zum 01.06.2008 war ich gesetzlich krankenversichert bei der KKH Allianz. Danach zur AXA gewechselt. Da die Beiträge zu hoch waren konnte ich die nicht bezahlen ( durch die Auftragslage ). Hinterher habe ich die Beitrage bezahlt bis zum 31.12.2008. Seit dem 01.01.2009 bis heute bin ich nicht mehr versichert. Und jetzt wo ich mich Arbeitslos ( Hartz 4) germeldet habe sieht das ganse so aus, bei der Bagis wird gesagt solange ich keine Krankenversicherung habe werden keine leistingen bezahlt und die Krankenkasse sagt solange wir kein Bescheid von der Bagis haben, können die mich nicht krankenversichern. Jetzt stehe ich da ohne Krankenversicherung ohne irgendwelche Leistungen da, und weiss nicht wie es weiter gehen soll. Ich hoffe das mir jemand helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mihail Schneider

31. Januar 2010 | 19:47

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Im Falle des Bezugs von ALG II besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um dieser misslichen Lage zu entkommen, empfehle ich Ihnen, sich von der Krankenkasse eine Bescheinigung erteilen zu lassen, in welcher diese den Versicherungsschutz im Falle einer Bewilligung des ALG II bestätigt. Sollte dies der ARGE bzw. bei Ihnen der Bagis nicht genügen, so sollten Sie sich dort umgekehrt eine Bescheinigung erteilen lassen, dass im Falle des Versicherungsschutzes ALG II gewährt wird. Sollten beide Seiten sodann immer noch keinen entsprechenden Bescheid, d.h. Bewilligungsbescheid oder Versicherungsschutz erteilen, so sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Die Honorierung kann mittels eines Beratungshilfescheines erfolgen. Bis auf einen Eigenanteil von 10,- € hätten Sie keine weiteren Kosten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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40213 Düsseldorf

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Fax. 0211/324021


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