Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Krankentagegeld trotz personenbedingter Kündigung?

5. Juli 2013 15:30 |
Preis: 59€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Enseling

Zusammenfassung

Krankentagegeldzahlung durch Privatversicherung bei Kündigung des Arbeitgebers während Krankheit

Ich bin seit über einem Jahr krank und habe jetzt durch meinen Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung erhalten. Hat das Auswirkungen auf meine Krankentagegeld Zahlungen meiner Privatkrankenversicherung? Und eine weitere Frage: Wie lange wird bei Privatkrankenversicherungen das Krankentagegeld bezahlt und welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
.

Zur Frage, welche Auswirkungen eine arbeitgeberseitige Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen auf die Zahlung des Krankentagegeldes hat.
Diese Frage ist in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte und des BGH sehr umstritten. Die folgenden Ausführungen basieren auf der Rspr. und Kommentierung zu den Musterbedingungen für Krankentagegeld (MB/KT). Sollten die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrages von den MB/KT abweichen, müsste dies gesondert überprüft werden.
Gem. § 15 Abs. 1 a) der MB/KT endet die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen für Versicherungsfähigkeit entfallen. Gem. § 15 Abs. 1 a) S.2 endet die Versicherungsfähigkeit spätestens 3 Monate nach Wegfall der Versicherungsfähigkeit bei einer Kündigung des Arbeitgebers während Arbeitsunfähigkeit.

Die Rechtsprechung hat folgende Grundsätze entwickelt:
Kündigt der Arbeitgeber während der Krankheit des Versicherten das Arbeitsverhältnis, dann kann darin kein Wegfall der Versicherungsfähigkeit gesehen werden (OLG Hamm vom 23.01.1991-20U 194/90). Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 309 Abs.2 Nr. 2 BGB ). Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will (BGH vom 27.02.2008 IV ZR 219/06 ).
Demzufolge können Sie einer ggf. von Ihrer Privatversicherung vertretenen Rechtsauffassung, dass mit der Kündigung Ihres Arbeitgebers während Ihrer Erkrankung die Versicherungsfähigkeit erloschen ist, mit guten Argumenten und der zitierten Rspr. entgegentreten.

Zur Frage, wie lange Ihre Privatversicherung das Krankentagegeld zahlt.
Höhe und Dauer des Krankentagegeldes ergibt sich aus dem von Ihnen gewählten Tarif mit Tarifbedingungen (§ 4 MB/KT). Im übrigen endet die Leistungspflicht des Versicherers mit dessen Kündigung, an deren Ausspruch sehr strenge Voraussetzungen geknüpft werden oder mit dem Bezug einer Altersrente bzw. dem Eintritt von Berufsunfähigkeit.

Zur Frage der Voraussetzungen für die Zahlung von Krankentagegeld:
Krankentagegeld wird gezahlt bei bestehender, durch Attest nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit und soweit die versicherte Person während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch einen niedergelassenen und approbierten Arzt behandelt wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Enseling, Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER