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Befreiung von Nachtschichten, Krankheit

| 11. Juni 2025 15:02 |
Preis: 55,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


15:57

Seit 10 bis 15 Jahren arbeite ich jetzt in drei Schichten mit wöchentlichem Wechsel. Mittlerweile ist es so, dass sich gesundheitliche Probleme ergeben.

Schlafstörungen:
Schlafdauer in der Nachtschichtwoche 2 bis 4 Stunden
In den anderen Schichten 5 bis 6 Stunden

mittelschwere Schlafapnoe

Herzwand leicht verdickt

Herzfehler Mitralklappenprolaps (wenig ausgeprägt)

Wie ist es rechtlich, was muss ich vorlegen oder unternehmen, um von der Nachtschicht befreit zu werden? Reichen diese Befunde aus?

Mein Arbeitgeber ist ein deutscher Konzern mit mehreren tausend Arbeitern. Die Herzwandverdickung ist bei einer betrieblichen Vorsorge aufgefallen. Laut einem Gespräch mit dem Betriebsrat ist es jedoch so, dass der Konzern mittlerweile alles dafür unternimmt um Arbeiter weiterhin in der Nachtschicht zu beschäftigen. Regelmäßig Gründe für die Befreiung sind Herzinfarkt, Schlaganfall, verbunden mit einem Alter ab 50, also im Grunde erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ich bin erst Ende 30. Schlafapnoe wird nicht mehr als Begründung gesehen, weil man die Atemaussetzer unabhängig von der Schicht, also immer, hat.

Fakt ist, dass es mir in meiner jetzigen Situation sehr schlecht geht und es kann so nicht bleiben. Ich schlafe teilweise während meiner Nachtschicht im Büro ein, was auch nicht im Sinne des Arbeitgebers ist. Zudem schlafe ich manchmal beim Autofahren (Autobahn halbe Std geradeaus) ein.

11. Juni 2025 | 15:37

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Um von der Nachtschicht befreit zu werden, müssen Sie bestimmte rechtliche Schritte unternehmen und Nachweise erbringen. Gemäß § 6 Abs. 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbzG) haben Sie das Recht, auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu werden, wenn eine arbeitsmedizinische Feststellung vorliegt, dass die weitere Verrichtung von Nachtarbeit Ihre Gesundheit gefährdet. In Ihrem Fall könnten die gesundheitlichen Probleme, die Sie beschrieben haben, als Grundlage für eine solche Feststellung dienen.



1. Arbeitsmedizinische Untersuchung: Sie sollten eine arbeitsmedizinische Untersuchung veranlassen, um offiziell feststellen zu lassen, dass die Nachtarbeit Ihre Gesundheit gefährdet. Diese Untersuchung sollte die von Ihnen genannten gesundheitlichen Probleme berücksichtigen, insbesondere die Schlafstörungen, die Schlafapnoe und die Herzprobleme.



2. Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest, das die gesundheitlichen Risiken der Nachtarbeit für Sie bestätigt, ist entscheidend. Dieses Attest sollte klar darlegen, dass die Fortsetzung der Nachtarbeit Ihre Gesundheit gefährdet.



3. Antrag beim Arbeitgeber: Mit dem ärztlichen Attest können Sie einen formellen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, um von der Nachtschicht befreit zu werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihrem Verlangen nachzukommen, sofern keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.



4. Betriebsrat: Da Sie in einem großen Konzern arbeiten, ist es sinnvoll, den Betriebsrat in den Prozess einzubeziehen. Der Betriebsrat kann Sie unterstützen und hat ein Mitspracherecht, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse geltend macht, die einer Umsetzung entgegenstehen.



5. Rechtliche Schritte: Sollte der Arbeitgeber Ihren Antrag ablehnen, obwohl keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Dies könnte die Einschaltung eines Anwalts oder die Anrufung eines Arbeitsgerichts umfassen.



Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte dokumentieren und die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebsrat schriftlich festhalten. Ihre gesundheitlichen Probleme und die damit verbundenen Risiken sollten ernst genommen werden, und das Arbeitszeitgesetz bietet Ihnen Schutzmechanismen, um Ihre Gesundheit zu wahren.




Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 11. Juni 2025 | 15:43

Zu Punkt 1, muss das ein Arzt aus meinem Unternehmen sein oder kann es auch ein externer Arzt sein?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2025 | 15:57

Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl. Sie sind nicht verpflichtet, einen vom Betrieb bestimmten Arzt aufzusuchen. Sie können die Ablehnung eines betrieblich bestimmten Arztes mit einem nicht bestehenden Vertrauensverhältnis begründen und erklären, dass Sie einen anderen Arzt besuchen möchten. Es wird empfohlen, einen Amtsarzt aufzusuchen, da dessen Ergebnis schwer angefochten werden kann. Dies bedeutet, dass Sie auch einen externen Arzt für die arbeitsmedizinische Untersuchung wählen können, um die gesundheitliche Gefährdung durch die Nachtschicht festzustellen.

Bewertung des Fragestellers 11. Juni 2025 | 15:41

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Vielen Dank, mein Anliegen und wie ich mich verhalten sollte wurden sehr gut erklärt.

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