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Krankenhaus Zusatzversicherung

| 4. Juni 2006 16:02 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Mein Versicherer bietet mir eine Änderung meines bestehenden Versicherungsvertrages an. Für einen geringen Erhöhungsbetrag ändert sich der Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Die Leistungen ändern sich z. B. von der Unterbringung von Zweibettzimmer in Einzelzimmer bei jeweils gleicher 100%iger Chefarztbehandlung. Mit dem Abschluss der Tarif- Änderung muss ich mich bereit erklären, die Schlusserklärung in vollem Umfang zu akzeptieren, die allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung nicht mehr ausschließt.

Kann sich die Änderung des bestehenden Vertrages für mich negativ auswirken, weil sich dadurch die Bedingungen ändern die eine Gesundheitsprüfung doch wieder aufleben lässt?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

Die Angaben des Versicherers sind widersprüchlich, indem eine Tarifänderung ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird, diese jedoch durch die Unterzeichnung der Schlusserklärung wieder gefordert werden kann. Sofern Sie die Schlusserklärung unterschreiben, akzeptieren Sie die Möglichkeit des Versicherers, eine erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen. Dies auch dann, wenn das Angebot vorher abweichend, also ohne Gesundheitsprüfung war.

Eine eventuelle spätere Anfechtung der Tarifänderung ist nicht möglich, da Ihnen alle Umstände bekannt sind.

Bevor Sie also den Tarifwechsel unterzeichnen, sollten Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und auf die Widersprüchlichkeit der Aussagen hinweisen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Versicherers, daß gem. dem Angebot und trotz Schlußerklärung keine weitere Gesundheitsprüfung erfolgen wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie gegebenenfalls die Nachfragefunktion.

Rückfrage vom Fragesteller 4. Juni 2006 | 17:04

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde so, wie von Ihnen vorgeschlagen vorgehen. Die Änderungen der Leistungen des neuen Vertrages sind für mich nicht wichtig. Ich gehe aber davon aus, dass der Versicherer ein Interesse an einer Tarif- Änderung hat und nicht allein wegen des Beitrages.

Ist es Ihrer Ansicht nach und vom Grundsatz her besser ich halte an einem Altvertrag fest?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Juni 2006 | 17:37

Sehr geehrter Fragesteller,

ob es besser ist, am Altvertrag festzuhalten, kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich weder den Altvertrag noch die Änderung im Detail kenne. Sie müssen für sich entscheiden, ob der bestehende Vertrag Ihnen ausreichend Versicherungsschutz bietet für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes oder ob Sie lieber einen umfangreicheren Leistungskatalog in Anspruch nehmen wollen.

Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin

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