Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Was ist jedoch mit den von der Krankenkasse abgeführten Rentenbeiträge ab 01.06.?
Da die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wurdem entfällt auch die Notwenigkeit, von dem Krankengeld den Beitrag zur Rentenversicherung abzuziehen.
Daher hat die Krankenkasse diese Beiträge zu erstatten.
2. Wie kann Krankenkasse noch ein "Brutto-Einkommen" für diesen Zeitraum angeben?
Das frage ich mich auch, denn eine solche Meldung ist falsch. Es müsste eine Änderungsmeldung erfolgen.
3. Mein Mann war freiwillig versichert - müssten wir da nicht auch eine Bescheinigung über einbehaltene Sozialabgaben erhalten und diese dann steuerlich geltend machen können?
Selbstverständlich, nämlich in Form eines Beitragsbescheides über die gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung zum einen und der Rentenversicherung, die die einbehaltenen Sozialabgaben ausweist.
Normalerweise läuft das auch reibungslos aber die Tatsache, dass die Erwerbsminderungsrente nachträglich bewilligt wurde, hat die Krankenkasse offensichtlich überfordert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 29.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen