Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
in den meisten privaten Kaufverträgen sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Wenn der Welpe entgegen Angabe nicht geimpft war und nun an den Folgen gestorben ist, steht eine arglistige Täuschung im Raum. Sie sollten daher den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung schriftlich anfechten (per Einschreiben) und den Ihnen entstandenen Schaden (Kaufpreis und weitere Kosten) unter Fristsetzung ersetzt verlangen. Dabei können Sie auch die Überlegung anstellen, eine Strafanzeige wegen Betrugs in Erwägung zu ziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
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