die 14jährige Freundin meines Sohnes wurde zwischen Inobhutnahme durch das Jugendamt (auf eigenen Wunsch) und Einzug in eine Jugendwohngruppe für mehrere Wochen bei uns aufgenommen mit Einverständnis der Eltern und des Jugendamtes. Zum Schulbeginn wurden Anschaffungen für Schulmaterial, neue Turnschuhe und eine neue Hose erforderlich. Laut Jugendamt muss hierfür der Vater aufkommen. Dieser lehnt jedoch eine Kostenerstattung (ca. 110,- €) ab. Für den mehrwöchigen Aufenthalt bei uns (insgesamt 10 Wochen) hat sich der Vater weder an Unterkunft noch Verpflegung beteiligt. Hierfür können ihm meinem Wissen nach keine Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl die Notunterkunft für die Eltern mit erheblichen Kosten verbunden gewesen wäre. Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich die Kosten für die erforderlichen Anschaffungen durchsetzen könnte, oder ob dies nicht erfolgversprechend wäre. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Haben Sie bereits über die Stadt/Gemeinde versucht, Beihilfen zu bekommen z.B. für die Ersteinrichtung? Da müsste dies enthalten sein.
Sollte Ihnen das nicht gewährt werden (können) und Sie keine Unterstützung erhalten haben, können Sie Aufwendungen, die plausibel sind, von den unterhaltspflichtigen Personen bezahlt verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.