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Kosten im Zusammenhang mit Anteilserwerb UG steuerlich relevant?

| 10. April 2025 19:51 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
in 2024 habe ich per notarieller Beurkundung Anteile an einer UG erworben und bin dort auch einer der Geschäftsführer. Die UG erwirtschaftet keinen Gewinn, daher wurden anfallende Kosten für bspw. Steuerberater mittels Kapitaleinlage gleichermaßen auf alle Gesellschafter (4 Stück) aufgeteilt.

Kann ich diese Kosten sowie die für die Anteilsübertragung und Änderung im HR angefallenen Aufwände steuerlich geltend machen?

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Wenn Sie Anteile an einer UG erwerben, zählen die damit verbundenen Kosten – insbesondere Notarkosten für die Anteilsübertragung sowie Gebühren für die Änderung im Handelsregister – zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten. Diese erhöhen steuerlich gesehen die Anschaffungskosten der Beteiligung, können aber weder als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften noch als Sonderausgaben abgezogen werden. Ein steuerlicher Abzug ist damit in der Regel nicht möglich, auch nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Kosten, die der UG selbst entstehen, wie z. B. Steuerberatergebühren für die laufende Buchhaltung oder Jahresabschlüsse, sind hingegen Betriebsausgaben der Gesellschaft und mindern deren steuerpflichtigen Gewinn – selbst wenn aktuell keine Gewinne erzielt werden. Wenn die Gesellschafter diese Kosten durch zusätzliche Kapitaleinlagen finanzieren, bleibt das für deren persönliche Steuerveranlagung in der Regel ohne direkte Auswirkung. Eine Abzugsfähigkeit bei den einzelnen Gesellschaftern ist damit ausgeschlossen.

Nur dann, wenn Sie als Geschäftsführer persönlich, nicht aus Gesellschafterinteresse, sondern beruflich veranlasst Kosten tragen, etwa für Fortbildungen oder eigene Steuerberatung im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftsführertätigkeit, könnte eine Berücksichtigung als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit denkbar sein – allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen und mit sauberer Trennung zum Anteilseigentum.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 10. April 2025 | 20:15

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. April 2025
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