Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Ablehnung der Kostenübernahme für die genetische Untersuchung durch Ihre private Krankenversicherung mit der Begründung, dass die Schwangerschaft durch eine im Ausland durchgeführte Eizellspende zustande kam, halte ich für rechtlich fragwürdig.
In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie argumentieren, dass - eine klare medizinische Indikation für die genetische Untersuchung aufgrund der sonographischen Auffälligkeiten bestand - die Untersuchung medizinisch notwendig war, um die Ursache abzuklären und die weitere Behandlung planen zu können - es sich um eine Leistung handelt, die unabhängig von der Art der Zeugung medizinisch geboten war - ein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz allein kein Grund sein kann, die Kostenübernahme für eine an sich medizinisch notwendige Leistung zu verweigern
Legen Sie dem Widerspruch unbedingt die medizinische Stellungnahme der Genetik bei.
Meiner Ansicht nach bestehen gute Chancen, dass die Versicherung nach einem Widerspruch die Kosten doch übernehmen muss. Für die weiteren Mutterschaftsvorsorgen, den Kaiserschnitt und die Behandlung Ihres Kindes darf die Versicherung die Kostenübernahme auf keinen Fall mit dem Argument der Eizellspende verweigern. Hierbei handelt es sich um medizinisch notwendige Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben.
Sollte die Versicherung auf ihrer Ablehnung beharren, rate ich dringend dazu rechtliche Schritte einzuleiten und die Kostenübernahme gerichtlich durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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