ich war alleiniger Inhaber und Geschäftsführer einer UG. Dort habe ich ein Geschäftsführer Gehalt bezogen, dieses wurde korrekt über Datev versteuert und netto ausgezahlt.
Die UG hat einen KFZ Kredit aufgenommen. Für diesen Kredit musste ich persönlich haften, als Sicherheit wurde eine Grundschuld in eine private Immobilie eingetragen.
Die UG ging Pleite, die finanzierende Bank (dieses KFW Darlehen wurden über eine Bank abgewickelt) hat dann in die Immobilie vollstreckt.
Es sind Kosten für Zwangsversteigerung, Zinsen etc. entsanden, die ich persönlich begleichen musste.
Nun die Frage:
Da diese Kosten/Zahlungen aus meiner Sicht mit dem Geschäftsführergehalt zusamenhängen: kann ich die Kosten aus Werbungskosten in meiner Steuererklärung angeben?
Sie haben völlig Recht. Außerhalb von Strafen sind derartige Zahlungen Werbungskosten nach § 9 EStG, da diese im Zusammenhang und auf Veranlassung Ihrer zuvorigen Tätigkeit als Geschäftsführer angefallen sind.
Dies gilt auch in dem Falle, wo eigentlich die UG hätte zahlen und haften müssen. Soweit Sie auf dem Schaden sitzen bleiben und diesen nicht ersetzt bekommen, schmälern diese Kosten nachträglich Ihr vormaliges Einkommen.