Sehr geehrter Fragesteller,
gemäß §§ 5, 9 BattG sind die Hersteller bzw. Vertreiber von Batterien zur unentgeltlichen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Der Photovoltaikspeicher stellt m.E. eine Industriebatterie i.S.v. § 2 Abs. 1, 5 des Batteriegesetzes dar. Da Sie sich der Speicher entledigen wollen, stellen sie auch Altbatterien i.S.v. § 2 Abs. 9 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 KrWG dar.
Daraus ergibt sich ein Anspruch auf kostenfreie Rücknahme der alten Speicher. Der Hersteller muss die Altbatterien wiederum kostenlos vom Vertreiber übernehmen, § 5 BattG.
Allerdings handelt es sich um eine Pflicht zur kostenfreien Rücknahme, nicht zum kostenfreien Ausbau und Abtransport zum Vertreiber, was vielleicht Hintergrund für die von Ihrem Solateur verlangten Entsorgungskosten sein könnte? Ich weiß nicht, ob es technisch besonders aufwändig oder mit besonderen Gefahren verbunden ist, die alten Speicher auszubauen und zu transportieren, womit die hohen Kosten möglicherweise zu begründen wären. Die Rücknahme allein jedenfalls muss unentgeltlich erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
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