Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet.
Die Rückgabe der Mietsache geschieht grundsätzlich dadurch, dass dem Vermieter der unmittelbare Besitz eingeräumt wird.
Der Mieter darf Ihnen daher weder den Zugang zum Tank zwecks Demontage verweigern noch von sich aus eine Fremdfirma mit der Montage des Tanks beauftragen, um Ihnen die Kosten aufzubürden.
Letzteres verstieße gegen das Schikaneverbot nach § 226 BGB
. Danach ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Sie sollten den ehemaligen Mieter unter Fristsetzung auffordern, dass er Ihnen den Zugang zum Tank zum Zwecke der Demontage gewährt.
Diese Aufforderung verbinden Sie mit der Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall, dass der Mieter die Frist fruchtlos verstreichen lässt.
In diesem Fall rate ich, einen Kollegen vor Ort zu mandatieren, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2006
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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