Ich habe ein Ingenieurbüro mit der Planung eines zu errichtenden Anbaus beauftragt.
Es handelt sich um einen simplen Anbau mit vier Wänden und 2 Geschossen ohne Raumunterteilung und Haustechnik. Es sollen die Leistungsphasen 1-9 erbracht werden.
Das Ingenieurbüro will die Honorare wie folgt abrechnen:
Anrechenbare Baukosten sind 200.000 Euro Honorarzone II Mindestsatz...
Das Ingenieurbüro möchte die Honorare nach HOAI §33 und §52 abrechnen und summiert die Honorare einfach auf. Dazu sollen dann noch extra die Honorare für Bauphysik und Bauakustik kommen die auch wieder aufsummiert werden sollen.
Alles zusammen sollen für die Planung ca. 50.000 Euro abgerechnet werden.
Ein schriftlicher Auftrag wurde nicht erteilt.
Können Honorare der unterschiedlichen der HOAI Leistungsbilder einfach aufsummiert werden?
Es handelt sich um unterschiedliche Honorartatbestände.
Mangels einer Vorschrift, die eine (teilweise) Anrechnung vorsieht, werden die Kosten für Objektplanung, Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen (Nr. 1.2.3 und 1.2.4. Anlage 1 [zu § 3 Abs. 1 HOAI]) und Tragwerksplanung "einfach" aufsummiert.
Hier können Sie die Kosten (netto) jedenfalls gemäß §§ 35 und 52 HOAI auf Schlüssigkeit überprüfen: https://www.hoai-rechner.net/index.php