Sehr geehrter Fragesteller,
am besten wird es sein, wenn Sie zu Ihrem ersten Arzt gehen und ihm genau das schildern, was Ihnen durch seine mitgeteilte Diagnose passiert ist. Wenn Sie keine sog. Trichterbrust haben, es sich also schlicht um eine Fehldiagnose handelt, wird der erste Arzt Ihnen das sicherlich bestätigen. Die Formulierung sollten Sie dem Arzt dann auch besser selbst überlassen.
Wenn es sich bei Ihnen um eine nur leichte Ausprägung handeln sollte, könnte der erste Arzt auch dies vielleicht konkret für die Versicherung darstellen.
Auch wenn eine Trichterbrust auch in nicht die Gesundheit weiter beeinträchtigender Form möglich ist, wird die Versicherung bei Ihrer Weigerung aber wahrscheinlich bleiben, wenn und weil möglicherweise statistisch gesehen, die Trichterbrust zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. Vielleicht wäre aber auch ein Leistungsausschluss oder ein Beitragszuschlag möglich, was mit der Versicherung dann noch evtl. verhandelt werden kann.
Die Beurteilung, ob die Versicherung mit Ihnen einen Krankenversicherungsvertrag abschließt, bleibt letztlich ihr allein überlassen. Eine Versicherungspflicht gibt es hier in diesem Zusammenhang nicht.
Mit dem Verlangen nach Löschung Ihrer bisher vorliegenden Daten werden Sie keinen Erfolg haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Holger Dinkhoff
Antwort
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