Korrekte Verbuchung von Kleinstumsätzen aus Software-as-a-Service Vertrieb
19.10.2016 14:43 |
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Busch
Wir sind ein IT-Startup-Unternehmen welches neben Umsätzen mit klassischer IT-Dienstleistung auch Umsätze mit dem Verkauf von IT-Services (Software-as-a-Service) über das Internet generiert. Aktuell sind diese Umsätze noch gering, wir wollen dieses Geschäft aber nun ausbauen.
Eine Besonderheit ist, dass der monatliche Umsatz mit einem Kunden nur sehr gering ist (5$ bis 40$). Vergleichbar ist dieses Geschäft mit einem EMail-Dienstleister wie web.de, die eine Vielzahl von Kunden haben, aber jeder Kunde nur ein paar Euros monatlich bezahlt.
Die Umsätze werden aktuell über Kreditkarte abgerechnet. Für die Abwicklung bedienen wir uns des US-Unternehmens Stripe, welches in diesem Business einer der größten Dienstleister ist. Stripe zieht die Zahlung der Kunden (aktuell ca. 30) ein und überweist uns einmal im Monat die gesamte Summe abzüglich ihrer Gebühr. Der Kunde erhält einen einfachen Zahlungsbeleg von Stripe.
Bisher buchen wir in unserer EÜR monatlich den Gesamtbetrag, den wir erhalten, als Umsätze aus "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze", d.h. wir behandeln die Erlöse so, als wenn Stripe unser Kunde wäre. Dies dürfte aber so nicht korrekt sein, genau wissen wir es aber nicht.
Wir wollen diese Umsätze nun in eine GmbH verlagern und müssen uns daher damit befassen, wie wir zukünftig diese Umsätze innerhalb der doppelten Buchführung verbuchen werden.
Die entscheidende Frage für uns ist:
* Muss man solche monatlichen Mini-Umsätze mit vielen unterschiedlichen Kunden alle einzeln als klassiche Kundenrechnung buchen? Das würde natürlich einen erheblichen Aufwand bedeuten, der nicht in Relation zu den 5$ steht, die wir pro Kunde erhalten?
* Oder gibt es die Möglichkeit so ein Thema mittels einer monatlichen "Sammelbuchung" zu lösen? Von Stripe erhalten wir eine monatliche Zahlungsaufstellung. Ist Stripe unser Vertragspartner?
* Evtl. gibt es auch die Möglichkeit 3 Sammelbuchungen zu machen für deutsche Kunden (mit MWST), für EU-Kunden und für Kunden aus Drittländern?