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Können Auszahlungen der VG Wort zurückgefordert werden?

16. September 2022 13:47 |
Preis: 40,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich nehme an den Ausschüttungen der VG Wort teil und habe 2021 und 2020 Auszahlungen erhalten.

Nun bin ich davon ausgegangen, auch in diesem Jahr wieder eine Auszahlung zu bekommen, da viele Beiträge meiner Website berechtigt waren. Nun hat mir die VG Wort mitgeteilt, dass meine Meldungen abgewiesen wurden, da ein Kopierschutz auf meiner Seite gfunden wurde.
Ich habe keinen Kopierschutz installiert. Wie ich nun durch erfahren habe, kam dieser Kopierschutz durch ein Update eines Sicherheitsplugin zustande. Ich habe diesen Kopierschutz nicht bemerkt, da er nur über einige Browser aktiv war. Ich nutze Firefox und konnte die Texte ohne Probleme kopieren, weshalb ich auch die Mitteilung der VG Wort nicht nachvollziehen konnte.

Nun wurdem meine Zählmarken deaktiviert, was bedeutet, dass ich keine Ausschüttung für 2021 bekomme. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass auch frühere Ausschüttungen ins Minus gesetzt werden. Das kann ich aber nicht nachvollziehen, da ich diese Ausschüttungen ja bekommen habe und damals ja auch kein Koperischutz bestanden haben kann.
Ist es tatsächlich rechtlich okay, dass man meine Auszahlungen ins Minus setzt (was ja bedeutet, dass ich alles zurückzahlen müsste), obwohl sie doch korrekt waren und mir zustanden?


16. September 2022 | 18:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Kopierschutz ist ein eindeutig und klar kommuniziertes Kriterium der VG Wort, um an einer Ausschüttung teilnehmen zu können.

Für den relevanten Zeitraum steht Ihnen also die Ausschüttung nicht zu. Das zu überwachen ist auch Ihre eigene Verpflichtung, auch über Browser hinweg.

Für die vergangenen Zeitpunkt müssen Sie gegenüber der VG Wort plausibel darlegen, warum dort kein Kopierschutz vorgelegen hat und deshalb auch die Ausschüttung berechtigt war. Nur dann wird man Ihnen diese Beträge auch wieder in Ihrem Konto gutschreiben können bzw. das Minus ausbuchen können.

Ich gehe davon aus, dass der interne Prozess bei der VG Wort zunächst davon ausgeht, dass ein Text bei dem einmal ein Kopierschutz vorliegt auch in der Vergangenheit einen Kopierschutz hatte. Das müssen Sie ausräumen indem Sie belegen, dass nur zu einem bestimmten Zeitpunkt der Kopierschutz vorlag.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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