Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Kopierschutz ist ein eindeutig und klar kommuniziertes Kriterium der VG Wort, um an einer Ausschüttung teilnehmen zu können.
Für den relevanten Zeitraum steht Ihnen also die Ausschüttung nicht zu. Das zu überwachen ist auch Ihre eigene Verpflichtung, auch über Browser hinweg.
Für die vergangenen Zeitpunkt müssen Sie gegenüber der VG Wort plausibel darlegen, warum dort kein Kopierschutz vorgelegen hat und deshalb auch die Ausschüttung berechtigt war. Nur dann wird man Ihnen diese Beträge auch wieder in Ihrem Konto gutschreiben können bzw. das Minus ausbuchen können.
Ich gehe davon aus, dass der interne Prozess bei der VG Wort zunächst davon ausgeht, dass ein Text bei dem einmal ein Kopierschutz vorliegt auch in der Vergangenheit einen Kopierschutz hatte. Das müssen Sie ausräumen indem Sie belegen, dass nur zu einem bestimmten Zeitpunkt der Kopierschutz vorlag.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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