Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Ich gehe davon aus, dass es sich bei sich bei der Anlage um einen Fondssparplan, finanziert durch vermögenswirksame Leistungen, handelt. Fondssparen kann je nach Produkt mit hohen Verlustrisiken verbunden sein. Weiterhin fallen neben einem Ausgabeaufschlag regelmäßig Verwaltungsgebühren an. Bei einem Fondssparplan wird überdies eine Abschlussgebühr erhoben. Wird die Abschlussgebühr für den Sparplan am Anfang in voller Höhe fällig und nicht mit jeder Monatsrate verteilt über mehrere Jahre, dann fließt zu Beginn des Sparplans weniger Geld in den Fonds. Zudem wird bei einer vorzeitigen Beendigung des Sparplans die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt und kann den Rückzahlungsbetrag erheblich mindern.
Ohne Prüfung der konkreten Vertragsgrundlagen ist eine abschließende Beurteilung, ob der angebotene Betrag in Höhe von rund 10 % der Einzahlungssumme zutreffend ermittelt wurde, nicht möglich. Es wird Ihnen daher anzuraten sein, von der AMI Beteiligungstreuhand GmbH zunächst eine nachvollziehbare Abrechnung des Erstattungsbetrages anzufordern und diese sodann anwaltlich überprüfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Jutta Petry-Berger
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