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Auszahlung von VWL durch AMI Beteiligungstreuhand GmbH

| 20. Mai 2012 22:18 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte eine VWL über die AMI laufen. Jetzt sind meine Einzahlungen beendet und belaufen sich auf 3.560.-EUR Einzahlungssumme.

AUSZAHLUNGSTERMIN 2033...

daraufhin habe ich geschrieben, dass das wohl ein Witz ist, da ich zum Zeitpunkt der Auszahlung 85 Jahre, sofern ich es erleben würde, wäre.

Sie haben mir geschrieben, dass eine vorzeitige Beendigung nicht möglich wäre, bieten mi aber an, eine Rückzahlung von

350.- EUR

zu gewähren. das ist, in meinen Augen, eine absolute Frechheit. Dass ich nach diesem 2010 gefassten Beschluss, das Geld erst ab 2033 auszuzahlen nicht die volle Summe bekomme, war mir dann schon klar...:-(((.

Aber 10% der eingezahlten Summe ist eine absolute Frechheit.

Meine Frage nun: Welche Möglichkeiten habe ich?


Mit freundlichen Grüßen

U.F.

21. Mai 2012 | 00:34

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Ich gehe davon aus, dass es sich bei sich bei der Anlage um einen Fondssparplan, finanziert durch vermögenswirksame Leistungen, handelt. Fondssparen kann je nach Produkt mit hohen Verlustrisiken verbunden sein. Weiterhin fallen neben einem Ausgabeaufschlag regelmäßig Verwaltungsgebühren an. Bei einem Fondssparplan wird überdies eine Abschlussgebühr erhoben. Wird die Abschlussgebühr für den Sparplan am Anfang in voller Höhe fällig und nicht mit jeder Monatsrate verteilt über mehrere Jahre, dann fließt zu Beginn des Sparplans weniger Geld in den Fonds. Zudem wird bei einer vorzeitigen Beendigung des Sparplans die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt und kann den Rückzahlungsbetrag erheblich mindern.

Ohne Prüfung der konkreten Vertragsgrundlagen ist eine abschließende Beurteilung, ob der angebotene Betrag in Höhe von rund 10 % der Einzahlungssumme zutreffend ermittelt wurde, nicht möglich. Es wird Ihnen daher anzuraten sein, von der AMI Beteiligungstreuhand GmbH zunächst eine nachvollziehbare Abrechnung des Erstattungsbetrages anzufordern und diese sodann anwaltlich überprüfen zu lassen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2012 | 00:38

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RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht