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Klage nach widersprochenem Mahnbescheid - andere Forderung

15. Mai 2023 09:17 |
Preis: 50,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Seit Monaten hick hack mit einem Reiseanbieter wegen Mängeln und einer passenden Minderung. Irgendwann kam ein Angebot über Summe X. Ich wollte eine Aufschlüsselung wie sich diese Summe zusammensetzt. Es kamen ein paar Zahlen und Daten, addiert kam man auf knapp hundert Euro weniger. Wie sich das erklären lässt und warum ich mehr zahlen soll - keine Antwort.

Stattdessen flatterte ein Mahnbescheid über eben diese ominöse Summe X ins Haus. Es wurde widersprochen. Danach kam ein neues besseres Angebot, dort wurde aber meine Anzahlung falsch berechnet, ich lehnte wieder ab. Nun kam die Klage (schriftliches Vorverfahren) über wieder andere Summe. Diese liegt zwar bedeutend näher an der Wahrheit und wäre wahrscheinlich durchaus zu diskutieren, wurde aber vorher von der Gegenseite nie angeboten. Außerdem soll ich seit Monaten in Verzug sein (seit dem ersten Angebot der falschen Summe X).

Daher drei Fragen:
War der Mahnbescheid überhaupt rechtens? Zum einen bestand die Voraussetzung der „fälligen, einredefreien Forderung" zu keinem Zeitpunkt (Mängeleinrede aufgrund der Reisemängel, auf die zu dem Zeitpunkt kaum eingegangen wurde), zum anderen war nicht erkennbar, aus welchen Einzelforderungen sich die geltend gemachte Gesamtforderung Summe X zusammensetzt (OLG Zweibrücken 30.10.08, 4 U 41/08).

Wie kann eine Forderung in der Klage (die auf dem Mahnbescheid basiert) eine andere sein als im Mahnbescheid selbst?

Wie kann ich seit Monaten in Verzug sein über eine Forderung die erst mit der Klage überhaupt auftauchte?

Vielen Dank

15. Mai 2023 | 10:40

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob der Mahnbescheid rechtmäßig war, lässt sich aufgrund der fehlenden Kenntnisse des tatsächlichen Sachverhaltes kaum beurteilen. Zahlt der Schuldner nicht, so kann der Gläubiger jederzeit den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Der Schuldner hat jederzeit die Möglichkeit, zu widersprechen.
Nach dem Grund des Widerspruchs wird zunächst nicht gefragt.

Bestand eine Forderung in Höhe des Mahnbescheides, so war dieser wohl rechtmäßig. Sie schildern, dass die Forderung nicht bestand, zumindest nicht in der Höhe, so dass der Mahnbescheid insoweit wohl durch Widerspruch anzugreifen war.

Grundsätzlich verhält es sich so, dass bei Widerspeuch gegen den Mahnbescheid die Forderung quasi auf direkten Weg zum Gericht geht (wenn der Gläubiger dies vorher so festgelegt hat). Dann wird bei Gericht quasi die im Mahnbescheid beantragt Forderung rechtshängig.

Das Gericht fordert den Kläger dann anschließend zur Einreichung einer Antragsbegründung auf.

In der Klage, wie auch im Mahnbescheid, werden dann noch die vorgerichtlichen Kosten als Antrag "drangehängt".
Die eigentliche Hauptforderung ändert sich jedoch eigentlich nicht.

Insofern sollten Sie auf die Klage erwidern und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darstellen eben auch die Ungereimtheit hinsaichtlich des Zustandekommens der Forderung. Hier können Sie auch darstellen, dass Sie der Ansicht sind, dass die Forderung der Höhe und dem Grunde nach nicht bestand.

Gerne bin ich Ihnen behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

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