Sehr geehrter Ratsuchender,
nach der Düsseldorfer Tabelle wären pro Kind 272,00 EUR zu zahlen, mithin insgesamt 544,00 €.
Da der Selbstbehalt gegenüber den Kindern aber 1.000,00 EUR beträgt, reicht Ihr Nettoeinkommen nicht, um diese Beträge zu zahlen.
Allein nach Ihren Angabe würden nur 506,00 EUR zur Verfügung stehen.
Im Rahmen einer konkreten Unterhaltsbereuhnung ist jedoch noch die 5%ige Berufspauschale abzuziehen, was ihr Einkommen weiter reduziert. Auf der anderen Seite könnten aber noch die Zinseinkünfte aus dem Vermögen dem Einkommen hingerechnet werden.
Meine Angaben sind daher nur eine ganz grobe Einschätzung. Eine individuelle Berechnung ist unerlässlich.
Unterhalt an Ihre getrenntlebende Ehefrau werden Sie, zumindest nach Ihren Einkommensangaben, nicht zahlen müssen. Insoweit sind Sie nicht leistungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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