Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Unterhaltsverpflichtung richtet sich grundsätzlich nach den einschlägigen rechtlichen Vorschriften (Haager Unterhaltsübereinkommen) nachd dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Ihrem Fall wäre das Norwegen.
Dort nimmt das NAV, das norwegische Arbeitsamt, in der Regel die Berechnung vor, wobei sich die maßgeblichen Vorschriften aus den §§ 51 ff. des norwegischen Kindergesetzes und den §§ 68 ff. Kindergesetz ergeben(vgl. Lov on barn og foreldre ik 01.01.82).
Danach besteht grundsätzlich ein Kindesunterhaltsanspruch lediglich bis zur Volljährigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes mit 18 Jahren. Danach können unterhaltsberechtigte Kinder nur Unterhalt geltend machen, wenn sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, soweit diese ihren Fähigkeiten entsprechen und zügig durchgeführt werden, allerdings maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Der Höhe nach existieren keine festen Bedarfssätze. Vielmehr hängt die Höhe des Unterhalts vom konkreten Bedarf des Kindes und von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile ab (§ 71 i.V.m § 84 norweg. Kindergesetz)
Damit endet also in Norwegen, wenn nicht die o.g. besonderen Voraussetzungen vorliegen, die vom volljährigen Kind bewiesen werden müssen, grundsätzlich Ihre Pflicht mit Eintritt der Volljährigkeit.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Klein
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Vielen Dank! Das war schon mal eine super Antwort.
Was genau ist mit allgemeiner Schulausbildung gemeint? Gymnasium oder so etwas oder kann das auch noch Schulausbildung im Rahmen einer weiteren Ausbildung sein? Oder ein Studium? Mit besten Dank im Voraus für diese Klarstellung verbleibe ich. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das norwegische Recht differenziert hier nicht und meint jede Art von Ausbildung. Egal welche gewählt wird, es ist dann jedenfalls mit dem 25 Lebensjahr Schluß.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein