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Kindesunterhalt - Ex-Mann zahlt nicht

| 25. September 2015 11:35 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, mein ex Mann und ich sind seit Februar 2004 geschieden, wir haben eine 15jährige Tochter und ich habe das alleinige Sorgerecht. Die unterhaltsvorschussleistung ist schon lange abgelaufen, die beistandsschaft hat das Jugendamt. Er zahlt einfach nicht. Sämtliche Androhungen (Pfändung usw.) prallen an ihm ab. Angeblich hat er nichts. Nun habe ich mit meinem neuen Lebenspartner seit 2014 einen Sohn (wir sind unverheiratet) und ich bin im Erziehungsurlaub. Da er sehr gut verdient, zahlt er nun auch eigentlich alles für meine große Tochter, was ich moralisch unfair finde. Da in den letzten Jahren nun schon alles versucht worden ist, meinen ex-Mann zum Zahlen zu zwingen möchte ich mal nachfragen, ob es nicht auch bei so kompletter Verweigerung geht, ihn ins Gefängnis zu bringen? Und wenn ja, wie, denn das wäre in meinen Augen die einzigste Methode ihm Angst zu machen bzw. ihm einen Denkzettel zu verpassen.
Danke
Simone

25. September 2015 | 11:55

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Um eine strafrechtliche Konsequenz herbeizuführen, wäre es ratsam, eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu erstatten.

Das Verweigern von Unterhaltszahlungen erfüllt den Straftatbestand des § 170 StGB .

Wer sich nämlich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird demgemäß mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Anzeige erstatten Sie bei einer örtlichen Polizeidienstellen. Dort legen Sie dar, für welche Zeiträume der Kindesvater hätte zahlen müssen und welche Rückstände aufgelaufen sind. Die Polizeit nimmt dann die Ermittlungen auf.

Im Strafverfahren kommt es dann voraussichtlich zu einer Verhandlung. Oft wird unter Androhung einer Haftstrafe der Unterhaltsschuldner beauflagt, moantliche Zahlungen zu leisten.

Es ist auf jeden Fall, einen Versuch wert.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 5. Oktober 2015 | 14:31

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Es war alles toll, nun bleibt nur mal weiter abwarten was das deutsche Gericht daraus macht

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