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Kindergeldzahlungen Einstellungsbescheid

| 4. Juli 2024 15:29 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich arbeite seit Januar 2024 in Luxemburg. Der Kindvater war bis April in Deutschland beschäftigt und seit 01.04.2024 in Luxemburg. Die Leistungen aus Deutschland wurden zum 01.04.2024 komplett eingestellt. Ich erhalte derzeit gar keine Kindergeldzahlungen, weil die deutsche Familienkasse der Luxemburgischen keinen Aufhebungsbescheid zukommen lässt. Grund hierfür sei, dass der KV keine Auskunft über den Arbeitgeber in Deutschland herausgegeben würde. Ein Aufhebungsbescheid könne aber dann erst versendet werden. Der KV wird dies aber nicht tun. Er ignoriert jegliche Post auch seitens des Jugendamt. Das bedeutet für mich als alleinerziehende Mutter, dass ich keine Kindergeldzahlungen erhalten kann. Ich frage mich ob das gesetzlich so seine Richtigkeit hat. Es muss doch möglich sein einen Einstellungsbescheid zu versenden. Auch ohne die Auskunft des Vaters. Ich habe ja auch nichts ausgezahlt bekommen seit 1.4.
Kann ich darauf bestehen das ein Bescheid verschickt wird?
Mit freundlichen Grüßen

5. Juli 2024 | 17:03

Antwort

von


(164)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die deutsche Familienkasse ist grundsätzlich verpflichtet, einen Aufhebungsbescheid zu erlassen, wenn die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug in Deutschland nicht mehr vorliegen. Dies ist hier offenbar der Fall, da Sie und der Kindsvater seit April 2024 in Luxemburg arbeiten und damit der Anspruch auf deutsches Kindergeld entfallen ist.

Die Familienkasse kann den Aufhebungsbescheid auch ohne Mitwirkung des Kindsvaters erlassen. Dessen Auskunft über den Arbeitgeber ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Familienkasse muss den Sachverhalt von Amts wegen aufklären, wozu auch gehört, dass sie die Einstellung der Kindergeldzahlung bescheidet.

Mein Rat wäre daher, dass Sie schriftlich bei der deutschen Familienkasse unter Fristsetzung einen Aufhebungsbescheid anfordern. Weisen Sie darauf hin, dass dieser auch ohne die Auskünfte des Kindsvaters ergehen kann und muss. Kommen die deutschen Behörden dem nicht nach, könnten Sie Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht erheben, um die Erteilung des Aufhebungsbescheids zu erzwingen.
Parallel sollten Sie bei der zuständigen Stelle in Luxemburg einen Antrag auf Kindergeld stellen und dabei auf die Probleme mit der deutschen Familienkasse hinweisen. Eventuell kann die Luxemburger Behörde hier unterstützend tätig werden.
Letztlich haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld, entweder in Deutschland oder Luxemburg. Die Behörden müssen die Rechtslage zeitnah klären und dürfen Sie als Kindergeldberechtigte nicht einfach ohne Leistungen stehen lassen.

Insgesamt möchte ich Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass diese Antwort keine Erstberatung ersetzen kann und ausschließlich dazu dient, einen ersten Überblick über das Rechtsproblem zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2024 | 18:52

Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich werde mich mit der deutschen Familienkasse in Verbindung setzen. Die Luxemburger Familienkasse hat Deutschland bereits angemahnt. Ein Antrag wurde dort gestellt.
Sie haben mir sehr geholfen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juli 2024 | 18:57

Vielen Dank für das positive Feedback!

Bewertung des Fragestellers 5. August 2024 | 23:05

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Der Anwalt konnte mir eine verbindliche Auskunft geben und hat mir damit die Sicherheit gegebe, eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht zu stellen. Die deutsche Familienkasse ist bis zum heutigen Tag nicht tätig geworden und hat bisher noch keinen Aufhebungsbescheid nach Luxemburg geschickt. Aufforderung und Fristen wie vom Anwalt empfohlen, habe ich gestellt. Diese werden nach wie vor ignoriert von der deutschen Familienkasse und niemand kann mir Auskunft geben, warum es nicht gemacht wird. Eine Bearbeitungszeit von 4 Monaten um ein Dokument zu versenden, ist eine absolute Frechheit, da ich seitdem keinerlei Kindergeldzahlungen mehr erhalten habe und Deutschland auch nicht mehr zuständig ist. Sehr befremdlich was eine Behörde hier mit einer alleinerziehenden Mutter macht. Ich danke dem Anwalt für seine genaue Antwort und Empfehlung. Die Klage wurde eingereicht und hoffentlich nimmt das ganze nun ein Ende. Danke!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. August 2024
4,6/5,0

Der Anwalt konnte mir eine verbindliche Auskunft geben und hat mir damit die Sicherheit gegebe, eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht zu stellen. Die deutsche Familienkasse ist bis zum heutigen Tag nicht tätig geworden und hat bisher noch keinen Aufhebungsbescheid nach Luxemburg geschickt. Aufforderung und Fristen wie vom Anwalt empfohlen, habe ich gestellt. Diese werden nach wie vor ignoriert von der deutschen Familienkasse und niemand kann mir Auskunft geben, warum es nicht gemacht wird. Eine Bearbeitungszeit von 4 Monaten um ein Dokument zu versenden, ist eine absolute Frechheit, da ich seitdem keinerlei Kindergeldzahlungen mehr erhalten habe und Deutschland auch nicht mehr zuständig ist. Sehr befremdlich was eine Behörde hier mit einer alleinerziehenden Mutter macht. Ich danke dem Anwalt für seine genaue Antwort und Empfehlung. Die Klage wurde eingereicht und hoffentlich nimmt das ganze nun ein Ende. Danke!


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