Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die deutsche Familienkasse ist grundsätzlich verpflichtet, einen Aufhebungsbescheid zu erlassen, wenn die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug in Deutschland nicht mehr vorliegen. Dies ist hier offenbar der Fall, da Sie und der Kindsvater seit April 2024 in Luxemburg arbeiten und damit der Anspruch auf deutsches Kindergeld entfallen ist.
Die Familienkasse kann den Aufhebungsbescheid auch ohne Mitwirkung des Kindsvaters erlassen. Dessen Auskunft über den Arbeitgeber ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Familienkasse muss den Sachverhalt von Amts wegen aufklären, wozu auch gehört, dass sie die Einstellung der Kindergeldzahlung bescheidet.
Mein Rat wäre daher, dass Sie schriftlich bei der deutschen Familienkasse unter Fristsetzung einen Aufhebungsbescheid anfordern. Weisen Sie darauf hin, dass dieser auch ohne die Auskünfte des Kindsvaters ergehen kann und muss. Kommen die deutschen Behörden dem nicht nach, könnten Sie Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht erheben, um die Erteilung des Aufhebungsbescheids zu erzwingen.
Parallel sollten Sie bei der zuständigen Stelle in Luxemburg einen Antrag auf Kindergeld stellen und dabei auf die Probleme mit der deutschen Familienkasse hinweisen. Eventuell kann die Luxemburger Behörde hier unterstützend tätig werden.
Letztlich haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld, entweder in Deutschland oder Luxemburg. Die Behörden müssen die Rechtslage zeitnah klären und dürfen Sie als Kindergeldberechtigte nicht einfach ohne Leistungen stehen lassen.
Insgesamt möchte ich Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass diese Antwort keine Erstberatung ersetzen kann und ausschließlich dazu dient, einen ersten Überblick über das Rechtsproblem zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich werde mich mit der deutschen Familienkasse in Verbindung setzen. Die Luxemburger Familienkasse hat Deutschland bereits angemahnt. Ein Antrag wurde dort gestellt.
Sie haben mir sehr geholfen.
Vielen Dank für das positive Feedback!