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Kindergeld als Soldat

15. Oktober 2015 17:20 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin 25 Jahre alt und seit 01.09.2009 als Soldat auf Zeit 12 Jahre in der Feldwebellaufbahn eingestellt (Einstellungsdienstgrad Flieger, ohne Berufsausbildung). Die zukünftige Verwendung nennt sich Lfz Struktur Fw.
Um diese Ausbildung vollständig auszuüben, in meinem eigentlichen Dienstposten eingesetzt werden zu dürfen und eine Stelle besetzten kann, ist es notwendig mehrere Lehrgänge zu besuchen.
Diese beinhalten Militärische und Fachliche Lehrgänge sowie eine 21 Monatige ZAW zum Fluggerätmechaniker.
Den Fluggerätmechaniker habe ich im 02.2012 beendet.
Am 30.09.2012 bin ich zum Feldwebel ernannt worden.
Es fehlen aber immernoch Fachliche Lehrgänge, ohne die ich nicht Dienstpostengerecht eingesetzt werden kann und ich meine Ausbildung zum Lfz Struktur Fw (in der Bewerbung und Annahme als SAZ12 so stehend) somit nicht abgeschlossen habe.

Ende 2012 stelle ich einen Kindergeldantrag, der ja mit wegfall der Jahreseinkommengrenze möglich war.
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die ZAW als Ausbildung zählt und abgeschlossen sei.

Anfang 2014 stellte ich erneut einen Kindergeldantrag. (weil andere bei uns mit gleicher Ausbildung und gleichem Hintergrund der Antrag gestattet wurde.)
Dieser wurde stattgegeben, allerdings mit der Begründung das mit erreichen des Dienstgrades des Feldwebels meine Ausbildung beendet wurde.
Nun habe ich wieder um Klärung gebeten, da bei uns auch ALLE (unter 25 und schon Feldwebel) IMMERNOCH Kindergeld bekommen.
Ein Nachweiß von meinem Spieß, dass ich mich immernoch in Ausbildung zum Lfz Struktur Fw befinde hatte ich beigefügt.
Leider kam es nie um eine Klärung, wie ich es verlangt hatte.
Allerdings wurde dem Kindergeld zugestimmt und ich habe Nachzahlungen erhalten.
Dies ist in Hessen.

Soweit zur Vorgeschichte.

Jetzt, mit Abschluss meines 25 Lebensjahres bekomme ich kein Kindergeld mehr. Soweit so gut.
Ich besuche derzeit meinen letzten Lehrgang. Nach meiner Meinung befinde ich mich noch in Ausbildung und bin Kindergeldberechtigt.
Die Kindergeldkasse verlangt nun, nach vollenden des 25ten Lebensjahres einen Nachweiß um die Richtigkeit der bisherigen Zahlungen zu überprüfen.

Ich also wieder zum Spieß (auf dem Lehrgang).
Dieser verneinte und sagte für Ihn zähle die Beendigung der Ausbildung mit erreichen des Dienstgrades als Feldwebel.
Dies ist in Niedersachsen.

Jetzt ist die Frage, wann die Ausbildung in meinem Falle beendet ist? Mit Beendigung aller Militärischen und Fachlichen Lehrgänge? Oder mit Beendigung des Dienstgrades als Feldwebel?
Aber es wurde meinem Antrag doch stattgegeben, als ich schon Feldwebel war.
Anderen Feldwebeln wurde dies aber abgelehnt. (Niedersachsen)
Anderen (in Hessen) zugesagt.

Im Allgemeinen herrscht da wohl sehr viel unwissenheit. Auch bei der Kindergeldkasse.
Ich habe bei mehreren Kindergeldkassen um Telefonische Auskunft gebeten und keine aus unwissenheit bekommen.
Bei anderen Familienkassen Widesprechen sich die Aussagen.
Im Internet finde ich nichts für meinen Fall.



Ich hoffe ich habe alles Verständlich aufgeführt.
Es geht mir hier auch um die Aufklärung meines Spießes und des Chefs, die seid einem Jahr keine Bestätigungen mehr erteilen, da die der Meinung sind die Ausbildung wäre mit erreichen des Dienstgrades als Feldwebels beendet.
Diesen Nachweiß benötige ich auch um der Überprüfung der Kindergeldkasse nachkommen zu können.



Ich wäre um eine klärende Antwort sehr glücklich.

Danke und Gruß,

15. Oktober 2015 | 18:01

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage
Kindergeld als Soldat

15.10.2015 17:20


beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

In der

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
(Bundesrecht)

mit der Nr. A 14.10

heißt es in Abs.3:

„Die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG endet, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt (..);(..)"

Gem. Nr 2. a) wird Kindergeld jedem gewährt, der noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird.

Nach der Dienstanweisung kommt es also darauf an, ob Sie mit dem Dienstgrad Feldwebel einen Ausbildungsstand erreicht hatten, der Sie zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigte.

Nach Ihren Schilderungen war die NICHT der Fall, da

„immernoch Fachliche Lehrgänge (fehlten), ohne die ich nicht Dienstpostengerecht eingesetzt werden kann und ich meine Ausbildung zum Lfz Struktur Fw (in der Bewerbung und Annahme als SAZ12 so stehend) somit nicht abgeschlossen habe".

Ich würde also mit diesem Argument gegenüb. der Kindergeldkasse vorbringen, dass die Ausbildung in Ihrem Fall noch nicht beendet ist, sondern erst mit Beendigung aller Militärischen und Fachlichen Lehrgänge.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine noch umfangreichere Beratung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die in meinem Profil genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse (nach Ausnutzung der Nachfragemöglichkeit).

Ich weise abschließend bereits jetzt darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Letztlich weise ich darauf hin, dass der Umfang meiner Beratung ebenfalls durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Aljoscha Winkelmann (Rechtsanwalt)


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