Sehr geehrter Fragesteller,
wie folgt beantworten:
Betreuungskosten sind Mehrbedarf des Kindes, den sich die Eltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit teilen müssen. Im Hinblick auf die hohe Gehaltsdifferenz wird der Vater die Betreuungskosten annähernd vollständig übernehmen müssen Bei Ihnen kommt überschlägig eine Haftungsquote von vermutlich deutlich unter 5 % der Kosten in Betracht.
Die Betreuungskosten ab dem zwölften Geburtstag lassen sich heute schwer abschätzen. Ob dann überhaupt noch eine Betreuung (rechtlich) notwendig ist, halte ich für fraglich. Die Rechtsprechung geht im Regelfall davon aus, dass der betreuende Elternteil dann ganztags arbeitet und die Kinder nach der Schule (häufig inzwischen ja auch Ganztagsschulen) keine zusätzliche Betreuung brauchen.
Hier eine Regelung zu treffen, halte ich im Moment für schwierig. Vermutlich wissen Sie heute noch gar nicht, wie und wo Sie in mehr als zehn Jahren arbeiten und wie viel Betreuung Ihr Kind dann tatsächlich braucht (und was das kostet).
Ein möglicher Weg wäre, hier nur eine grundsätzliche Verpflichtung des Vaters aufzunehmen, dass er sich - wenn nach dem zwölften Geburtstag des Kindes noch Betreuung erforderlich ist - im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte an den Kosten beteiligt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Guten Abend Frau Holzapfel,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Bis zu welchem Alter ist eine nachschulische Kinderbetreuung sinnvoll und realistisch?
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Bis zum Ende der Grundschulzeit halte ich eine Beteiligung an den Kosten der Betreuung während Ihrer Abwesenheit für unproblematisch durchsetzbar. Allerdings besteht im Zweifel die Obliegenheit, kostenlose oder kostengünstige Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen, also beispielsweise Ganztagsangebote der Grundschule o. ä.
Für die Zeit danach ist das eher fraglich, hängt aber vom Einzelfall ab: Wenn Sie sehr spät nach Hause kommen, kann im Einzelfall eine Betreuung erforderlich sein. Für eine bis zwei Stunden am Nachmittag geht die Rechtsprechung im Regelfall davon aus, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel