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Kinderausweis

| 8. März 2024 06:24 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Vater hat Aufenthaltsbestimmungsrecht aber wir beide haben das Sorgerecht. Der Vater weigert sich einen Kinderausweis zu beantragen. Unsere Tochter ist seit Januar 10 Jahre alt und hat noch keinen Ausweis. Er hatte einen Termin, ist aber nicht hin gegangen. Seine Ausrede war weil es die Woche davor bei dem Termin nicht ging weil das PC Programm dafür beim Bürgeramt nicht ging. Wie bekomme ich einen Ausweis für meine Tochter wenn der Vater sich weigert?

8. März 2024 | 07:06

Antwort

von


(83)
Vogteistraße 2a
86199 Augsburg
Tel: 0821/99878132
Web: https://familienrecht-birkenmaier.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider gibt es häufig Streit zwischen den Eltern um die Beantragung des Reisepasses.
Nach Ihren Ausführungen weigert sich der Vater.

Grundsätzlich gilt:
Die Beantragung des Passes ist eine Angelegenheit des täglichen Lebens.
Deshalb darf der hauptbetreuende Elternteil den Ausweis alleine beantragen.
Dies kann damit der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut auch bei gemeinsamen Sorgerecht alleine und ohne Einverständnis erledigen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 163). Tatsächlich ergibt sich dies auch aus der vom Bundesinnenministerium erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV). Unter Ziffer 6.1.3.4. wird dort ausgeführt, dass der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält den Pass beantragen darf. Ein Einverständnis des anderen Elternteils muss nicht nachgewiesen werden, es sei denn, dass es Anzeichen dafür gibt, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt nicht einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die Eintragung des Kindes im Melderegister beim beantragenden Elternteil.

Ich gehe davon aus, da der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, dass der überwiegende gewöhnliche Aufenthalt beim Vater liegt und nicht bei Ihnen.

In diesem Fall können Sie, als Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich seinen Aufenthalt hat, den Reisepass nur mit dem expliziten Einverständnis des anderen Elternteils beantragen.

Notfalls, bei Weigerung des Elternteils, ist dann gem. § 1628 BGB ein entsprechender Antrag auf Ersetzung der Zustimmung für die Beantragung des Ausweises bzw. Übertragung der Berechtigung zur Beantragung eines Ausweis für das Kind bei Gericht zu stellen.

Ich würde Ihnen anraten, den Vater schriftlich unter Fristsetzung zur Beantragung bzw. zur Abgabe des Einverständnisses ggü dem Amt aufzufordern.
Sollte die Beantragung bzw. Abgabe des Einverständnisses nun möglich sein, da das PC Programm wieder funktioniert, kann der Vater tätig werden.
Es wird sich dann zeigen, ob der Vater tätig wird oder nicht.
Sollte er sich weigern zur Beantragung des Passes sein Einverständnis abzugeben,
könnten Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden und das weitere Vorgehen, gerichtliches Verfahren, besprechen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner
Fachanwältin für Familienrecht

Ergänzung vom Anwalt 8. März 2024 | 07:32

Der Vater hat Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Das OLG Karlsruhe hat hierzu entschieden, dass auch die Beantragung von Ausweispapieren im Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150).

Bewertung des Fragestellers 10. März 2024 | 04:46

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der Anwalt hat bei seiner Antwort nicht direkt auf meine Frage geantwortet. Es war eine sehr lange Antwort die nichts mit meiner Frage zu tun hatte. In der Antwort von dem Anwalt wurde meine Frage in den letzten 2 Sätzen dann beantwortet

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. März 2024
5/5,0

der Anwalt hat bei seiner Antwort nicht direkt auf meine Frage geantwortet. Es war eine sehr lange Antwort die nichts mit meiner Frage zu tun hatte. In der Antwort von dem Anwalt wurde meine Frage in den letzten 2 Sätzen dann beantwortet


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