Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Heizungsfirma / Energieberater erstellt BnD für KfW 458 nicht, Fristende naht

| 24. Februar 2025 20:38 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um die Einhaltung von Förderungsfristen für Zuschuss 458 BAFA/KfW.

Über einen beauftragten Berater sind wir an ein günstiges Modernisierungsangebot (Umrüstung Gas auf Wärmepumpe, Photovoltaik und Klimaanlage als Bonus) für unser EFH gekommen.
Ausführendes Unternehmen ist ein junges Tochter-Unternehmen mit renommierter Mutter aus dem nahen EU-Ausland.
Die Verträge wurden von der deutschen Firma ausgestellt. Der Start mit dem Unternehmen verlief schon sehr holprig und hätte hellhörig machen sollen.
Leistungsumfang war sowohl Beratung, als auch "Ausstellung aller notwendigen Verträge und Dokumente im Zusammenhang mit der Installation" (unspezifisch genug). Nach Unterzeichnung der Vollmachten dauerte es dann schon fast zwei Monate bis zur Erstellung der BzA für die KfW-Förderung 458. Nachdem ich die Förderung beantragt habe und das Zusageschreiben übermittelt hatte fand vier Wochen später der Start der Baumaßnahme statt.
Nach der ersten Bauwoche (Ende September 2024) wurde die Schlussrechnung gestellt, obwohl die Baumaßnahme nicht abgeschlossen war. Ich zahlte 10% an und signalisierte Zahlungswilligkeit nach erfolgtem (und erfolgreichem) Abschluss der Maßnahme.
Mitte Oktober fragte ich das erste mal nach einer Bescheinigung der Entsorgung der alten Gastherme an, welche durch einen Partner abgeholt wurde. Mehrmalige schriftliche Fristsetzung (zu Ende Oktober, Ende November, Anfang Januar, Ende Januar, Anfang Februar) war bis heute erfolglos.
Ebenfalls erfolglos im selben Schreiben die Anfrage der Bestätigung nach Durchführung, welche zwingend notwendig ist um fristgerecht sechs Monate nach Erstellen der Schlussrechnung die Nachweise bei der KfW einzureichen.

Durch teils gravierenden Mängel in der Bauausführung und Misskommunikation zwischen Mutter- und Tochterunternehmen hat sich die Baumaßnahme auf sechs Wochen gestreckt (Ende September bis Mitte November 2024). Die Mängel wurden stets sauber dokumentiert an das Unternehmen übermittelt und mit entsprechend großzügiger Frist zur Behebung kommuniziert. Die Behebung der Mängel erfolgte sehr schleppend und Stand jetzt ist die Anlage weiterhin nur provisorisch in Betrieb, da sie z.B. durch den Wärmepumpen-Hersteller noch nicht abgenommen oder fachgerecht konfiguriert wurde.
Weiterhin haben meine deutschsprachigen Ansprechpartner das Unternehmen verlassen, so dass die eh schon schleppende (egal ob per Mail oder Telefon) Kommunikation noch schwieriger geworden ist, da sich niemand für mich zuständig fühlt und ich mich nicht ernst genommen fühle.
Die Baumaßnahme der Klimaanlage (als Bonus für das Paket) ist noch gänzlich ausstehend, aber das nur am Rande.

Mein Anliegen: da die Frist der KfW die Nachweise einzureichen durch die frühzeitig erstellte Schlussrechnung immer näher rückt (noch ungefähr 6 Wochen), welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich das Unternehmen dazu zu bringen die Bestätigung nach Durchführung mir auszustellen und zu übermitteln? Kann hier ein Anwaltsschreiben mehr Druck auf das Unternehmen ausüben? Was muss ich jetzt schon beachten, sollte das Unternehmen die notwendigen Unterlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt zu übermitteln?

24. Februar 2025 | 22:20

Antwort

von


(1390)
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Gerne zu Ihrem Fall:

Vorliegend sind mehrere rechtliche Aspekte relevant, um die notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW-Förderung 458 zu erhalten.

Im Einzelnen:
[/b]
[b]1. Zunächst sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen genau prüfen:


Ist die Erstellung der BnD ausdrücklich oder durch eine allgemeine Verpflichtung zur „Erstellung aller notwendigen Dokumente" Bestandteil des Vertrags?
Dieser Knackpunkt bedarf einer methodischen Vertragsauslegung nach dem eher dürftigen Text - jedoch im Zusammenhang mit dem mir nicht vorliegenden Kontext - zum Sinn und Zweck des Ganzen.

Vorrbehaltlich dessen: Falls ja, hat das Unternehmen eine direkte vertragliche Hauptpflicht, Ihnen die Bestätigung fristwahrend auszustellen.

Falls nicht explizit geregelt, könnte eine Pflicht dennoch durch das allgemeine Werkvertragsrecht (§ 631 BGB) oder Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) bestehen. Problematisch können hier ggf. die unterschiedliche Gewerke werden.

2. Juristische Schritte zur Erzwingung der BnD
Da die Frist der KfW-Förderung bald ausläuft, sollten Sie folgende rechtliche Möglichkeiten unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) einleiten:

A. Schriftliche letzte Fristsetzung mit Nachdruck
Setzen Sie eine letzte Frist zur Ausstellung der BnD (z. B. 14 Tage) unter gezieltem Verweis auf den drohenden Verlust der Förderung.

Kündigen Sie zugleich an, dass Sie bei weiterem Verzug kurzfristig rechtliche Schritte einleiten.

Versenden Sie das Schreiben per Einwurfeinschreiben (Zeugen vom Inhalt und Aufgabe bei der Post), um den Zugang nachweisen zu können. Besser wirkt oft noch eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

B. Anwaltliche Aufforderung

Falls die Firma weiterhin nicht reagiert, kann ein Anwaltsschreiben erheblichen mehr legitimen Druck ausüben, etwa:

- Die Ausstellung der BnD unter Androhung von Schadensersatzforderungen verlangen.
- Den drohenden finanziellen Schaden (Verlust der KfW-Förderung) substantiiert hervorheben.
- Die Möglichkeit einer gerichtlichen Leistungsklage oder einstweiligen Verfügung prüfen.

C. Schadensersatz und Selbstvornahme
Falls die BnD nicht rechtzeitig erstellt wird und Sie die KfW-Förderung verlieren, könnte ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB bestehen.

(Eine Selbstvornahme ist hier schwierig, aber eventuell könnte ein anderer zugelassener Energieberater (externer Gutachter) eine alternative Lösung bieten).

3. Was tun, wenn die Frist verstreicht?
Falls das Unternehmen auch nach anwaltlicher Aufforderung nicht reagiert:

Alternative BnD-Bescheinigung:

Prüfen, ob ein unabhängiger Energieberater (z. B. ein anderer BAFA-zugelassener Berater) eine BnD erstellen kann. Einige Berater übernehmen die Nachbetreuung für solche Fälle.

- Verlängerung der Frist bei der KfW beantragen:

In begründeten allerding sehr restriktiven Ausnahmefällen könnte die KfW eine Fristverlängerung gewähren. Ein Antrag mit Nachweisen über Ihre Bemühungen muss dabei aber sehr dezidiert glaubhaft gemacht werden.

- Schadensersatzforderung vorbereiten:

Falls Sie die Förderung verlieren, bleibt nur die Möglichkeit, den finanziellen Schaden exakt zu berechnen und ggf. gegen die Firma einklagen.

4. Parallel: Fertigstellung der Bauleistung fordern
Da die Anlage weiterhin nur provisorisch läuft und Mängel bestehen:

Nutzen Sie die Zahlung zurückhaltend als Druckmittel. Aber auch das wäre besser in anwaltlichen Händen. Setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Kündigungsandrohung nach § 637 BGB (Selbstvornahme mit Kostenübernahme durch das Unternehmen).


Fazit: Schnell handeln.
Letzte schriftliche Fristsetzung mit kurzer Frist (max. 14 Tage) und Hinweis auf rechtliche Schritte.
Falls keine Reaktion: Anwalt einschalten und förmliche Aufforderung zur Erstellung der BnD versenden.
Parallel versuchen, alternative Wege zur Erlangung der BnD zu finden (Energieberater, KfW-Fristverlängerung).
Mängelbeseitigung parallel weiter verfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Bewertung des Fragestellers 26. Februar 2025 | 23:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke für die umfangreiche Antwort!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. Februar 2025
5/5,0

Danke für die umfangreiche Antwort!


ANTWORT VON

(1390)

Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht