Gerne zu Ihrem Fall:
Vorliegend sind mehrere rechtliche Aspekte relevant, um die notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW-Förderung 458 zu erhalten.
Im Einzelnen:
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[b]1. Zunächst sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen genau prüfen:
Ist die Erstellung der BnD ausdrücklich oder durch eine allgemeine Verpflichtung zur „Erstellung aller notwendigen Dokumente" Bestandteil des Vertrags?
Dieser Knackpunkt bedarf einer methodischen Vertragsauslegung nach dem eher dürftigen Text - jedoch im Zusammenhang mit dem mir nicht vorliegenden Kontext - zum Sinn und Zweck des Ganzen.
Vorrbehaltlich dessen: Falls ja, hat das Unternehmen eine direkte vertragliche Hauptpflicht, Ihnen die Bestätigung fristwahrend auszustellen.
Falls nicht explizit geregelt, könnte eine Pflicht dennoch durch das allgemeine Werkvertragsrecht (§ 631 BGB) oder Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) bestehen. Problematisch können hier ggf. die unterschiedliche Gewerke werden.
2. Juristische Schritte zur Erzwingung der BnD
Da die Frist der KfW-Förderung bald ausläuft, sollten Sie folgende rechtliche Möglichkeiten unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) einleiten:
A. Schriftliche letzte Fristsetzung mit Nachdruck
Setzen Sie eine letzte Frist zur Ausstellung der BnD (z. B. 14 Tage) unter gezieltem Verweis auf den drohenden Verlust der Förderung.
Kündigen Sie zugleich an, dass Sie bei weiterem Verzug kurzfristig rechtliche Schritte einleiten.
Versenden Sie das Schreiben per Einwurfeinschreiben (Zeugen vom Inhalt und Aufgabe bei der Post), um den Zugang nachweisen zu können. Besser wirkt oft noch eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
B. Anwaltliche Aufforderung
Falls die Firma weiterhin nicht reagiert, kann ein Anwaltsschreiben erheblichen mehr legitimen Druck ausüben, etwa:
- Die Ausstellung der BnD unter Androhung von Schadensersatzforderungen verlangen.
- Den drohenden finanziellen Schaden (Verlust der KfW-Förderung) substantiiert hervorheben.
- Die Möglichkeit einer gerichtlichen Leistungsklage oder einstweiligen Verfügung prüfen.
C. Schadensersatz und Selbstvornahme
Falls die BnD nicht rechtzeitig erstellt wird und Sie die KfW-Förderung verlieren, könnte ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB bestehen.
(Eine Selbstvornahme ist hier schwierig, aber eventuell könnte ein anderer zugelassener Energieberater (externer Gutachter) eine alternative Lösung bieten).
3. Was tun, wenn die Frist verstreicht?
Falls das Unternehmen auch nach anwaltlicher Aufforderung nicht reagiert:
Alternative BnD-Bescheinigung:
Prüfen, ob ein unabhängiger Energieberater (z. B. ein anderer BAFA-zugelassener Berater) eine BnD erstellen kann. Einige Berater übernehmen die Nachbetreuung für solche Fälle.
- Verlängerung der Frist bei der KfW beantragen:
In begründeten allerding sehr restriktiven Ausnahmefällen könnte die KfW eine Fristverlängerung gewähren. Ein Antrag mit Nachweisen über Ihre Bemühungen muss dabei aber sehr dezidiert glaubhaft gemacht werden.
- Schadensersatzforderung vorbereiten:
Falls Sie die Förderung verlieren, bleibt nur die Möglichkeit, den finanziellen Schaden exakt zu berechnen und ggf. gegen die Firma einklagen.
4. Parallel: Fertigstellung der Bauleistung fordern
Da die Anlage weiterhin nur provisorisch läuft und Mängel bestehen:
Nutzen Sie die Zahlung zurückhaltend als Druckmittel. Aber auch das wäre besser in anwaltlichen Händen. Setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Kündigungsandrohung nach § 637 BGB (Selbstvornahme mit Kostenübernahme durch das Unternehmen).
Fazit: Schnell handeln.
Letzte schriftliche Fristsetzung mit kurzer Frist (max. 14 Tage) und Hinweis auf rechtliche Schritte.
Falls keine Reaktion: Anwalt einschalten und förmliche Aufforderung zur Erstellung der BnD versenden.
Parallel versuchen, alternative Wege zur Erlangung der BnD zu finden (Energieberater, KfW-Fristverlängerung).
Mängelbeseitigung parallel weiter verfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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