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KfW-Darlehen, Sicherheiten

15. Januar 2015 22:09 |
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Kredite


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Zusage für einen KfW-Unternehmerkredit - KMU (047) der KfW Mittelstandsbank.

In dem Darlehensangebot der Hausbank, wird dargestellt "gemäß Refinanzierungszusage der KfW".
Bei den Konditionen ist u.a. vereinbart ein Endfälligkeitsdarlehen.

Ich möchte hier nicht die Hausbank anfragen, aus verschiedenen Gründen.

Meine Frage:
Sehe ich dieses richtig, dass die Hausbank als Sicherheit die KfW-Bank hat, was bedeuten
würde, wenn es bei mir, als Beispiel zu einem Bankrott kommen würde, die Hausbank keinen
Schaden hat, sondern die KfW-Bank hat den Ausfall.
Ich selbst brauche bei dem Darlehensangebot keine Sicherheiten, der Hausbank gegenüber bringen, ebenfalls nicht der KfW-Bank gegenüber.

Vielen Dank für eine Antwort.

16. Januar 2015 | 00:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Das sehen Sie richtig, die Hausbank wird von der KfW abgesichert. Allerdings ist die Absicherung nicht immer zu 100 %. Oft erhält die Hausbank auch "nur" verbillgte Kredite von der KfW, hat also niedrigere Refinanzierungskosten.

Es hängt von dem konkreten Kreditvertrag ab, es gibt durchaus Verträge, die Sicherheiten für die Hausbank fordern. Gegenüber der KfW müssen Sie aber keinesfalls Sicherheiten stellen.

Ich empfehle dringend, den Vertrag vor Unterzeichnung sehr genau zu lesen und die Bank alle Fragen zu stellen, die Sie für notwendig erachten.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2015 | 04:24

Sehr geehrter Herr Weber,

kann ich nach außen erkennen und muss dieses nicht in meinen Darlehensvertrag, zumindestens als Erläuterung, dass die KfW-Bank mein Darlehen nicht zu 100 % abgesichert hat.
Mein Darlehensvertragangebot mit der Hausbank jedenfalls, beinhaltet genau die Merkmale "Konditionen", die die KfW-Bank vorgiebt.
Kann man ggf. davon ausgehen, dass eine Absicherung zu 100 % von der KfW-Bank erfolgt ist, weil die Hausbank selbst keine Sicherheiten bei mir fordert.
Im übrigen die sogn. Hausbank, habe ich in dieser Sache erstmals eingeschaltet, ich hatte bisher noch keine Bankverbindung zu diesem Institut.
Es handelt sich um die Apobank.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2015 | 04:25

Sehr geehrter Herr Weber,

kann ich nach außen erkennen und muss dieses nicht in meinen Darlehensvertrag, zumindestens als Erläuterung, dass die KfW-Bank mein Darlehen nicht zu 100 % abgesichert hat.
Mein Darlehensvertragangebot mit der Hausbank jedenfalls, beinhaltet genau die Merkmale "Konditionen", die die KfW-Bank vorgiebt.
Kann man ggf. davon ausgehen, dass eine Absicherung zu 100 % von der KfW-Bank erfolgt ist, weil die Hausbank selbst keine Sicherheiten bei mir fordert.
Im übrigen die sogn. Hausbank, habe ich in dieser Sache erstmals eingeschaltet, ich hatte bisher noch keine Bankverbindung zu diesem Institut.
Es handelt sich um die Apobank.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Januar 2015 | 19:38

Sehr geehrter Ratsuchender,

das kann man nicht von außen erkennen, es muß auch nicht extra im Vertrag erwähnt werden.

Leider können Sie dann nicht von einer 100%er Sicherung durch die KfW ausgehen. Es kann auch andere geschäftliche Gründe haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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