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Keine Ware im Paket, Siegel der Originalverpackung beschädigt

28. März 2022 22:54 |
Preis: 35,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall hat sich bei mir zugetragen:

Am 21.03.2022 habe ich den Betrag von 80€ für ein Huawei P Smart 2019 Smartphone, das ich bei ebay Kleinanzeigen erworben habe an eine Privatverkäuferin überwiesen.
Das Smartphone wurde als Neuware mit versichertem Versand angeboten. Am 22.03 wurde das Smartphone von der Verkäuferin bei Hermes eingeliefert. Die Sendungsnummer lautet 007634962051348
Das Päckchen erreichte mich am 25.03 und ich nahm es persönlich vom Paketboten in Empfang. Das Päckchen war nicht beschädigt, noch wies es Spuren einer Öffnung oder einer Manipulation auf. Als ich die Sendung öffnete, war aber kein Smartphone darin, sondern nur die Original Umverpackung. Auch gab es kein Zubehör. Ich prüfte das Päckchen im Nachhinein einige Male und stelle abschließend fest, das es fest zugeklebt war und in einem guten Zustand als es mich erreichte. In der Verkaufsanzeige wurde nachweislich das Smartphone mit einigen technischen Daten in der Beschreibung zum Kauf angeboten, und nicht bloß die Verpackung.

Vor dem Kauf des Smartphones fragte ich die Verkäuferin nach Fotos, die sie mir dann auch sendete. Ich erhielt ein Foto vom versiegelten Originalkarton sowie von dem Produktetikett an der Unterseite des Kartons. Zugesendet wurde mir aber ein leerer Originalkarton mit gebrochener Versiegelung. Als ich den entsiegelten Karton mit dem zugesendeten Foto verglich, fiel mir auf, dass die beiden Versiegelungen auf den zweiten Blick unterschiedlich waren und sich in Details unterschieden. Die Beschriftung befand sich zum Beispiel nicht auf der gleichen Kante wie im zugesendeten Foto und kleine Markierungen auf den Siegeln waren an anderen Stellen aufgedruckt. Aus diesem Grund bin ich sicher, dass mir ein falsches Foto einer versiegelten Verpackung geschickt wurde und eine ungeöffnete Verpackung vorgetäuscht wurde. Nur weil ich glaubte, es handelt sich um versiegelte Neuware, habe ich im Vertrauen das Produkt gekauft.

Ich habe die Verkäuferin inzwischen mehrmals und zeitnah über die ebay Kleinanzeigen Nachrichtenfunktion kontaktiert.
Auch sendete ich ihr einige Fotos von Verpackung und Inhalt und bat Sie mehrmals den Fehler zu korrigieren, aber sie streitet alles vehement ab.


Sie behauptet:

- sie hat das Smartphone so wie fotografiert in der versiegelten Originalverpackung an mich gesendet
- das Klebeband auf dem Päckchen wäre die falsche Farbe (es ist braun), sie hat angeblich durchsichtiges Paketklebeband benutzt
- die Verpackung anders versendet zu haben und nicht so wie auf meinen Fotos abgebildet
- der Versanddienst Hermes habe etwas entwendet und ich versuche sie als „Betrüger" zu beschuldigen, um mein Geld zurückzuerhalten
- ihre Fotos, die sie mir zusandte, entsprächen auch der Beschreibung der Anzeige (dies trifft aber nur auf das Foto vom Produktetikett an der Unterseite des Kartons zu)


Da das braune Klebeband auch teils fest ÜBER dem Adressetikett angebracht wurde, wäre es wahrscheinlich nicht möglich gewesen es ohne Spuren oder Schäden auf der Oberfläche zu entfernen und wieder neu zu verkleben. Es gibt auch keine Reste von durchsichtigem Klebeband.

Es handelt sich nach meiner Ansicht eindeutig um ihre Sendung, da das Versandetikett von Hermes sich mit dem Tag deckt, an dem sie es versendet hat.
Ich habe bereits eine Schadenmeldung bei Hermes eingereicht, der Ausgang ist allerdings noch offen.

Wie sieht die rechtliche Situation dazu aus? Welche weiteren Schritte sind hier ratsam?

29. März 2022 | 07:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Einiges von dem, was Sie hier schildern, deutet darauf hin, dass Sie hier in betrügerischer Absicht geschädigt worden sind.

Da nach Ihrer Darstellung Sie nicht nur die Verpackung, sondern das Mobiltelefon gekauft haben, ist die Verkäuferin gemäß Paragraf 433 BGB verpflichtet, Ihnen dieses zu übergeben und Eigentum daran zu verschaffen. Daran fehlt es bislang.

Indessen liegt hier, wie bei derartigen Käufen üblich, ein sog Versendungskauf vor. Hier gilt dann:


Verkauft ein Verbraucher über eBay Kleinanzeigen im Rahmen eines hier vorliegenden Privatverkaufes eine Sache, so wird die Verkäuferin von der grundsätzlich bestehenden Schickschuld frei, wenn sie den Artikel an das Speditionsunternehmen (z.B. Hermes) übergeben hat. Die Gefahr, dass sich der Artikel beim Transport verschlechtert oder gar abhanden kommt, trägt dann das Speditionsunternehmen (vgl. § 447 BGB). Ansprüche Ihrerseits als Käufer gegen die Verkäuferin bestehen dann keine mehr. Vielmehr hat die Verkäuferin trotz Untergang des Artikels beim Versand weiterhin einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises. Die Privatverkäufer haftet für einen Transportschaden nur, wenn Sie die Sache ungenügend verpackt hat, was hier aber nach Ihrer Schilderung nicht gegeben ist.

Sie sollten daher primär erstmal die Reaktion von Hermes abwarten. Sollte sich hier herausstellen, dass die Verkäuferin betrügerisch gehandelt hat, in dem sie nur die Verpackung übersandt, so sollten Sie Strafanzeige erstatten und Sie zur Lieferung des Mobiltelefons auffordern.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 1. Mai 2022 | 21:43

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für die kompetente und ausführliche Antwort.

Nach Einreichen der Schadensmeldung hat der Versanddienst Hermes in der Zwischenzeit 50,00 € der 80,00 € aus Kulanz erstattet.

Hermes schrieb mir zudem, ich soll mich für den Differenzbetrag bitte im Rahmen meines Kaufvertrages an die Versenderin wenden (dies ist jedoch aussichtslos, da die Verkäuferin mir bisher auch nicht entgegengekommen ist).

Ich habe Hermes gebeten, mir das Versandgewicht bei Einlieferung mitzuteilen, da ich so für eine Anzeige zusätzlich nachweisen wollte, dass der Versandkarton leer an mich abgesendet wurde.

Die Antwort von Hermes ist dazu wie folgt:

„Leider können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen, da ein Wiegen in unserem Transportverlauf nicht vorgesehen ist und hierüber auch keine Daten gespeichert werden."

Würden denn der leere Versandkarton sowie das falsche Foto der Versiegelung, das mir die Verkäuferin vor dem Kauf geschickt hat ausreichen, um eine glaubwürdige Anzeige zu machen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Mai 2022 | 22:41

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut mich zunächst, dass zumindest ein Teil des Schadens erstattet worden ist. In der Tat spricht hier einiges dafür, dass die Verkäuferin nicht ehrlich gehandelt hat. Die hier vorliegenden Indizien sind ausreichend, um hier ein Verfahren zu initiieren.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

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