Sehr geehrter Ratsuchender,
das keine Übergabeprotokolle gefertigt wurden, geht hier leider zu Ihren Lasten. Ohne begründete Zweifel an der Richtigkeit der nun angesetzten Messwerte werden Sie diese hinnehmen müssen.
Über Nebenkosten muß der Vermieter jedoch innerhalb eines Jahres nach Ende des jährlichen Abrechnungszeitraumes abrechnen. Tut er das nicht, verfallen etwaige Nachzahlungsansprüche. Für das Jahr 2004 endete diese Frist zum 31.12.2005. Ein Nachzahlungsanspruch besteht hier in jedem Fall nicht mehr. Für 2005 und 2006 jedoch ist eine Nachforderung noch möglich.
Ansonsten muß eine "Nebenkostenabrechnung" auch bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen. Ob diese in Ihrem Fall gegeben sind, kann ich von hier leider nicht prüfen. Bitte wenden Sie sich daher zur Überprüfung der Abrechnung an einen Rechtsbeistand vor Ort.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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