Sehr geehrte Fragestellerin,
Im Moment können Sie leider wenig tun. Ein rechtliches Vorgehen ist so kurzfristig noch nicht möglich, da der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution derzeit nicht fällig sein dürfte. Wenn nicht Ihr Vermieter die sofortige Rückzahlung der Kaution bereits verbindlich zugesagt oder alle Ansprüche mitgeteilt hat, dann steht ihm noch eine Überlegungs- und Prüfungsfrist zu. Die Frist wird von der Rechtsprechung mit drei bis sechs Monaten angesetzt.
Die Kontenfrage ist nicht entscheidend, da, wenn Sie dies so möchten, Ihr Vermieter mit Erfüllungswirkung auch an einen Dritten zahlen kann. Vorerst können Sie nur versuchen, dies dem Vermieter zu verdeutlichen. Am besten setzen Sie nochmals ein Schreiben auf, in dem Sie erklären, dass Ihr Ehemann für den Empfang der Zahlung empfangsbevollmächtigt ist. Wenn das erfolglos bleibt, müsste nach Ablauf der erwähnten Frist die Kautionsrückzahlung gerichtlich durchgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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