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Kaution ausbezahlung

| 12. Mai 2010 12:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre

Mein Mietverhältnis endete am 30.April 2010. Schlüssel wurde vier Wochen vorher abgenommen. die Räume wurden bei verlassen zusätzlich geweisseilt. Kaution wurde nicht ausbezahlt trotz mehrmaliger aufforderung und angabe der kontonummer kam immer nur eine antwort. empfänger stimmt nicht mit konto überein. empfänger ist mein ehemann und konto gehört meinem gatten. mieter des geschäftes war ich, das dürfte aber keine rolle spielen, denn ich habe mehrmals geschrieben, sie soll die kaution auf das konto meines mannes überweisen.
Was kann ich tun?
mit freundlichen grüssen

Sehr geehrte Fragestellerin,

Im Moment können Sie leider wenig tun. Ein rechtliches Vorgehen ist so kurzfristig noch nicht möglich, da der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution derzeit nicht fällig sein dürfte. Wenn nicht Ihr Vermieter die sofortige Rückzahlung der Kaution bereits verbindlich zugesagt oder alle Ansprüche mitgeteilt hat, dann steht ihm noch eine Überlegungs- und Prüfungsfrist zu. Die Frist wird von der Rechtsprechung mit drei bis sechs Monaten angesetzt.

Die Kontenfrage ist nicht entscheidend, da, wenn Sie dies so möchten, Ihr Vermieter mit Erfüllungswirkung auch an einen Dritten zahlen kann. Vorerst können Sie nur versuchen, dies dem Vermieter zu verdeutlichen. Am besten setzen Sie nochmals ein Schreiben auf, in dem Sie erklären, dass Ihr Ehemann für den Empfang der Zahlung empfangsbevollmächtigt ist. Wenn das erfolglos bleibt, müsste nach Ablauf der erwähnten Frist die Kautionsrückzahlung gerichtlich durchgesetzt werden.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. Mai 2010 | 20:45

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