Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kaufvertrag, falscher Betrag abkassiert

27. Juni 2024 23:13 |
Preis: 50,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich betreibe ein Malstudio für Keramik. Unsere Ware ist am Regal gut ersichtlich ausgezeichnet.
Eine Mitarbeiterin hat versehentlich eine Kundin falsch abkassiert, 10.-€ weniger als die Preisauszeichnung am Regal.
Ich habe den Fehler bemerkt und darum gebeten, die Kundin beim abholen der Ware die fehlenden 10.-€ nachzuberechnen.
Die Kundin kam 2 Wochen später, um ihre Ware abzuholen und war gut darauf vorbereitet, das diese Forderung auf sie zukommen könnte und hat die Nachzahlung verweigert.
Meine Mitarbeiter haben daraufhin die Ware einbehalten, mit dem Verweis, das ich als Chefin das klären muss.
Die Kundin weigert sich, mit der Begründung, der Kaufvertrag wäre mit der Zahlung abgeschlossen und bindend.
Habe ich eine Chance, oder muss ich die fehlenden 10.-€ hinnehmen.
Es handelt sich im übrigen nicht nur um eine Kundin, sondern um 3 Freundinnen, die alle die gleiche Ware hatten und mir somit insgesamt 30.-€ fehlen.

28. Juni 2024 | 00:52

Antwort

von


(1350)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Zunächst ist vorliegend ein Kaufvertrag über den niedrigeren Preis zustande gekommen. Entscheidend ist hier, was an der Kasse passiert und nicht die Preisauszeichnung am Regal.

Da hier der tatsächliche Preis aber offensichtlich am Regal stand und Ihre Mitarbeiterin sich offenbar hier lediglich vertippt bzw. verlesen hat, dürfte es sich voraussichtlich um einen sog. Erklärungsirrtum handeln, der zur Anfechtung berechtigt.

Die Grenze ist allerdings fließend: Wenn die Mitarbeiterin eine falsche Preisliste verwendet und tatsächlich nur 10 € weniger kassieren wollte, kann es nach der Rechtsprechung auch sein, dass von einem unbeachtlichen sog Motivirrtum auszugehen ist, da die Mitarbeiterin dann ja tatsächlich genau den Betrag erhalten hat, den Sie auch verlangen wollte.

Tatsächlich gehe ich aber nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie den Vertrag anfechten können. Dies muss grds. unverzüglich geschehen, wo ei insbesondere, wenn Sie ggf. die Daten der Kundin gar nicht hatten, die Anfechtung jetzt nach den 14 Tagen ausreichend war.

Dementsprechend sollten Sie den Kunden anbieten, entweder 10 € nachzuzahlen oder ihr Geld zurückzuerhalten.

Problematisch ist letzteres natürlich, wenn Sie die Ware vorab bearbeitet/bemalt haben o.ä. In dem Fall wäre es ärgerlich, den Vertrag rückabzuwickeln, insbesondere wenn Sie die bearbeitete Ware nicht anderweitig verkaufen können;aber die Aussichten, den höheren Preis durchzusetzen, wenn die Kunden sich weigern, halte ich aufgrund des geschlossenen Vertrages zum geringeren Preis für wenig aussichtsreich.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

ANTWORT VON

(1350)

August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER