Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes zusammenfassend wie folgt:
Wenn der Artikel nicht der Beschaffenheit entspricht, wie sie vereinbart war, dann können Sie zunächst von dem Verkäufer die Lieferung der korrekten Gegenstände verlangen.
Kann er dies nicht, oder verweigert er dies, dann können Sie die entsprechenden Dinge anderweitig erwerben und von dem Verkäufer entsprechenden Schadensersatz verlangen (z.B. die Mehrkosten).
Fordern Sie den Verkäufer schriftlich auf, Ihnen die korrekten vertraglich vereinbarten Kaufgegenstände zu schicken und setzen Sie ihm hierzu eine angemesene Frist (2 Wochen). Kündigen Sie gleichzeitig an, bei fruchtlosem Vertreichen der Frist entsprechende Schadensersatzforderungen an ihn zu stellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
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