Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie den Ofen wohl nicht von einem Unternehmer erworben haben, kommt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages grds. nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem Alter des Ofens um einen Sachmangel handelt. Ein solcher liegt dann vor, wenn es sich bei dem Alter des Ofens um eine vereinbarte Beschaffenheit handelt, was wiederum voraussetzt, dass die Altersangabe eine verbindliche Beschreibung darstellt. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn der Verkäufer das Alter als „ca. 4 Jahre" ohne weitere (einschränkende) Zusätze angegeben hätte. Ein solcher einschränkender, die Verbindlichkeit enfallen lassender Zusatz würde zum Beispiel die Formulierung „nach meiner Kenntnis" darstellen. In Ihrem Fall kommt es also entscheidend auf den Kontext an, in dem die Altersangabe erfolgte.
Die von Ihnen zitierte Beschreibung „Der Ofen ist ca. 4 Jahre alt" enthält keinen solchen Zusatz, so dass diese Beschreibung verbindlich war und Bestandteil des Kaufvertrages wurde. Da der Ofen deutlich älter und eine Nachbesserung technisch wohl nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
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Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
Vielen Dank für ihre Antwort.
Die Altersangabe war nicht in der Produktbeschreibung. Ich schrieb den Verkäufer vor dem Kauf an und fragte nach Zubehör und dem Alter des Ofens, Darauf antwortete er via MaiL:
"Hallo. Ja Rohre sind dabei mit 90 Grad Bogen und Drosselklappe.
Ca 4 Jahre alt. Machen Sie mir ein Preis Angebot."
Nach dem Kauf machte ich den Verkäufer auf die falsche Angabe aufmerksam und bat um Rückabwicklung. Erst dann schrieb der Verkäufer:
"Ich habe den Ofen vor 2 Jahren von meinem Vormieter übernommen und der hat ihn 2 Jahre vorher gekauft. Das wäre dann ca. 2012."
und in einer nächsten Mail:
"Hallo. Wie gesagt das ist das was mir gesagt wurde mit dem alter. Ich kenne mich in dem Gebiet leider garnicht aus."
Wenn ich ihre Aussage richtig interpretiere hat der Verkäufer vor dem Kauf, keinen einschränkenden Zusatz verwendet, damit eine Falschaussage gemacht und deshalb kann ich von dem Kauf zurücktreten?
Hallo
und danke für die Nachfrage. Mit der Aussage zum Alter machte der Verkäufer diese Angabe zum Bestandteil seines Angebots. Da diese nicht zutrifft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Henning
Rechtsanwalt