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Katzenhaltung in Mietwohnung - bei meinem Mietvertrag besteht ein Erlaubnisvorbehalt aller Haustiere

13. November 2006 19:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


13:04

Hallo!
ich bin im tierschutz engagiert und habe mehrere katzenbabys vermittelt. der kleinste und kränkste ist blind geblieben und es ist nicht auszuschließen das er ansteckend ist, weshalb ich niemanden gefunden habe und ihn behalten wollte. jetzt haben mich meine vermieter darauf hingewiesen, daß ich ihn entfernen soll. bei meinem mietvertrag besteht ein erlaubnisvorbehalt aller haustiere (unwirksam?!). ich wohne in einer doppelhaushälfte (2 Hausnummern - selber eigentümer) meine nachbarn (andere Hausnummer - selber vermieter) halten bereits seid jahren eine katze (haben garten). bei meiner katze handelt es sich um eine reine wohnungskatze. es besteht keine geruchs- oder lärmbelästigung, noch hat sie bis jetzt etwas kaputt gemacht (voll geflieste wohnung, eigene tapetten). darf ich die katze halten?

13. November 2006 | 20:31

Antwort

von


(42)
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg i.Ts.
Tel: 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Zur Haltung von Kleintieren, wie Fische oder Singvögel bedürfen Sie keiner Erlaubnis.

Für größere Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters.

Sie sind aber nicht von der Willkür Ihrer Vermieter abhängig, sondern auf die Erlaubnis haben Sie einen Anspruch, wenn keine erheblichen Interessen des Vermieters entgegenstehen.

Gründe gegen eine Erlaubnis könnten sich aus dem Gesichtspunkten der Überbelegung (also zuviele Tiere) oder der Gefährdung bzw. Belästigung der Mitbewohner ergeben.

Beide Punkte sind bei ihnen nicht vorhanden, sodass Ihnen der Vermieter eine Genehmigung kaum versagen kann.

Insofern ist auch die von Ihnen genannte Klausel, wonach die Haltung sämtlicher in Frage kommender Tiere von der Erlaubnis der Vermieter abhängig gemacht werden, unwirksam, weil sie dann auch auch die Haltung Kleintieren beschränkt, die stets zulässig ist.

Für Sie weiterhin von Bedeutung ist, dass die Vermieter bei gleicher Sachlage, in ihrem Fall die Haltung von Katzen, die verschiedenen Mieter nicht ungleich behandeln dürfen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Im Rahmen der Nachfragefunktion und der weiteren Vertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –

Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg

Fon : 06173 – 70 29 06
Fax : 06173 – 70 28 94

www.recht-und-recht.de
kakridas@recht-und-recht.de


Rechtsanwalt Alexandros Kakridas

Rückfrage vom Fragesteller 13. November 2006 | 20:55

Vielen dank für ihre Antwort!
ich wollte noch einmal nachfragen, ob es keine rolle spielt das es sich um 2 verschiedene Hausnummer handelt (bei mir und den anderen katzenhaltenden mietern) und ich somit, dann das recht habe die katze zu behalten (solange den anderen auch die haltung genehmigt wird)
vielen dank im voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. November 2006 | 13:04

Sehr geehrte Fragesteller/in,

es spielt keine Rolle, ob die Mieter unter verschiedenen Hausnummern wohnen, entscheidend ist, dass es sich um die selben Vermieter handelt und dass eine vergleichbare (Wohn)Situation vorherrscht, z.B ähnliche Anzahl an Mietern, Bauweise usw.

Es gilt dann der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mieter.

Fragen sie auch Ihre Mitmieter (sofern ein gutes Verhältnis besteht) und fragen Sie diese, ob sie was gegen eine Haltung einzuwenden hätten, falls nicht, könnten sie diesen Aspekt als zusätzlichen Punkt für Ihre Haltung heranführen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Ausgang der Angelegenheit und viel Spaß mit Ihrem zukünftigem Mitbewohner!


Mit freundlichen Grüßen

Alexandros Kakridas

ANTWORT VON

(42)

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