Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie der Kollege Bohle bereits zutreffend ausgeführt hat, kann für den Einsatz von 30,00 € und ohne Kenntnis des Bauvertrages keine seriöse Formulierungshilfe für einen Mängelgewährleistungsvorbehalt geleistet werden.
Je nach Art und Umfang der von Ihnen beanstandeten Mängel würde eine Beantwortung wohl auch den 2-Stunden-Rahmen sprengen, der in diesem Portal gilt.
Zutreffend ist, daß Sie Ihre Gewährleistungsrechte für Mängel verlieren, die Sie bei der Abnahme kennen und bezüglich derer Sie sich nicht beweisbar Ihre Rechte wegen der Mängel vorbehalten (§ 640 Abs. 2 BGB
).
Insofern ist dringend anzuraten, den Sachverhalt mit einem Rechtsanwalt unter Hinzuziehung des Bauvertrages eingehend zu erörtern. Sollten Sie dazu keinen Rechtsanwalt vor Ort zu Rate ziehen wollen, können Sie sich gern an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
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