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Kann eine Wohnung ohne Tapeten als renoviert gelten?

16. November 2020 17:43 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo,
wir werden ab 01.01.2021 eine Wohnung mieten. Im Mietvertrag steht dass die Wohnung renoviert ist. Vor kurzem haben wir aber erfahren dass der Vermieter uns die Wohnung ohne Tapeten übergeben will. Also die Wände müssen noch tapeziert oder gestrichen werden. Abgesehen von Tapetten ist die Wohnung frisch renoviert. Stimmt das dass so eine Wohnung im Sinne von Mietrecht als nicht renoviert gilt und wir dann nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind? Können wir um den Zustand zu dokumentieren das Übergabeprotokoll handschriftlich ergänzen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn die Wände noch tapeziert oder gestrichen werden müssen, dann ist die Wohnung nicht renoviert.

Das Übergabeprotokoll kann handschriftlich ergänzt werden, aber nur solange der Vermieter dieses noch nicht unterschrieben hat, erfolgt die Ergänzung erst später, handelt es sich um eine Urkundenfälschung.

Wichtig ist, dass die Ergänzung in beiden Exemplaren des Übergabeprotokolls steht, sowohl in dem Exemplar für den Vermieter als auch in dem Exemplar, für Ihre Unterlagen und dass Sie kein Protokoll unterschreiben, in dem diese Ergänzung fehlt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. November 2020 | 19:01

Hallo,

Sie schreiben "nur solange der Vermieter dieses noch nicht unterschrieben hat". Was ist aber wenn der Vermieter mit einem bereits von ihm unterschriebenen Übergabeprotokoll kommt? Dürfen wir dann in seiner Anwesenheit das Protokoll ergänzen, wenn er damit einverstanden ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. November 2020 | 20:09

Sehr geehrter Fragesteller,

in seiner Anwesenheit kann das Übergabeprotokoll ergänzt werden, wenn er damit einverstanden ist. Dann sollten Sie sich die Ergänzung vom Vermieter unterschreiben lassen.

Sie dürfen jedoch nicht warten, bis der Vermieter weg ist und dann Ergänzungen in das Protokoll schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

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