ich bin Arbeitgeber und mein Arbeitnehmer möchte mir seinen Versicherungsrabatt übertragen, solange ich ihm ein Auto stelle. Ich übernehme die Versicherungskosten sowie die Fahrzeugkosten. Ich bin Halter und er ist Versicherungsnehmer.
Allerdings habe ich nun erfahren, dass gegen ihn erhebliche offene Forderungen seitens zweier Versicherungsgesellschaften bestehen und zwar durch selbstverusachte Unfälle. Es wurde nie ein Beitrag bezahlt und auch die Kosten der Schäden nicht. ( ca. 15.000 EUR offene Schäden und Beiträge)
Eine der beiden Versicherungsgesellschaften ist auch die, über die das Auto versichert werden soll. Da ich bei der gleichen Versicherung bin.
Kann die Versicherung nun diese offenen Forderungen bei mir eintreiben, wenn ich diese Versicherung sozusagen auf mich übernehme??
Für Ihre Mühe bedanke ich mich.
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Nein.
Vertragsparten ist immer nur der Versicherungsnehmer.